Europäischer Tag des Notrufs: 112 wählen, Leben retten
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Das Datum ist bewusst gewählt. Das europäische Parlament beschloss 2009, den 11. Februar aufgrund der Ziffernfolge zum Notruftag auszurufen. Denn europaweit gilt die Notrufnummer 112. Im Rhein-Kreis Neuss ist sie auf die Leitstelle des Kreises geschaltet. Sie ist rund um die Uhr und aus dem Mobilfunknetz wie aus dem Festnetz kostenfrei erreichbar. Nutzt man ein fremdes Handy, kann der Notruf auch ohne Entsperr-Code getätigt werden.
Im Jahr 2020 gingen in der Leitstelle des Rhein-Kreises Neuss insgesamt 237 486 Hilfeersuchen ein; Rettungsdienste und Feuerwehren rückten 76.600 Mal aus. „Der 11. Februar bietet uns eine gute Gelegenheit, einerseits auf die Notrufnummer 112 hinzuweisen, zum anderen aber auch die wertvolle Arbeit unserer Feuerwehren, Rettungs- und Hilfsorganisationen im Rhein-Kreis Neuss zu würdigen“, sagt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Ob es sich um einen medizinischen Notfall, eine Naturkatastrophe oder ein Feuer handelt, die speziell geschulten Fachleute in der Kreisleitstelle koordinierten schnell und zuverlässig die notwendigen Hilfen.
Zudem unterstützt die Leitstelle den Anrufer in der Notsituation mit telefonischer Anleitung zur Ersten Hilfe bis hin zur Wiederbelebung. Dies kann bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz auch unterstützt durch Videobilder von der Einsatzstelle geschehen. Auch zur Überwindung von Sprachbarrieren oder zur Ortung eines orientierungslosen Anrufers stehen der Leitstelle technische Hilfsmittel zur Verfügung.
„Am Anfang einer erfolgreichen Rettung von Menschen steht die rechtzeitige Alarmierung der Einsatzkräfte. Die gelingt, wenn die Notrufnummer 112 überall bekannt ist“, betont Landrat Petrauschke. Hier fünf Tipps, wie man einen Notruf richtig absetzt:
Wo ist etwas passiert?
Die Beantwortung dieser Frage sollte immer als erstes erfolgen. Bricht der Kontakt ab, gibt es zumindest einen Anhaltspunkt, wo sich der Notfallort befindet.
Was ist passiert?
Stichworte reichen um mitzuteilen, um welche Art von Notfall es sich handelt - beispielsweise Verkehrsunfall, Feuer, bewusstlose Person oder Sturz von Leiter.
Wie viele Verletzte?
Es ist wichtig, möglichst genau die Zahl der Verletzten/Betroffenen mitzuteilen. Nur so können ausreichend Rettungskräfte alarmiert werden.
Welche Art der Verletzung?
Auch die Art der Verletzung oder Erkrankung sollte genannt werden. Handelt es sich zum Beispiel um eine Fraktur oder Schnittverletzung? Welches Ausmaß der Verletzung liegt vor? So kann die Leitstelle einschätzen, ob weitere Einsatzmittel notwendig sind.
Wer meldet das Ereignis?
Hier gilt es, den Namen und eine Rückruf-Nummer für Nachfragen zu nennen. Im Idealfall sollte der Anrufer die Einsatzkräfte vor Ort auf sich aufmerksam machen. Erste Hilfe und Eigenschutz haben jedoch immer Vorrang.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (09.02.2021) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.