Aufgrund geringer Kapazitäten bei BioNTech Impfungen aktuell vorrangig mit Moderna
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Bei den Impfangeboten der Koordinierenden Covid-Impfeinheit wird ab dem morgigen Donnerstag in der Regel unabhängig vom Alter der mRNA-Impfstoff des Herstellers Moderna verimpft. Grund hierfür ist, dass aufgrund der Vielzahl der Impfungen der vergangenen Wochen und der momentan geringen Liefermengen aktuell nur noch wenige Impfdosen des Vakzins von BioNTech verfügbar sind. Das Land NRW hat daher in seinem aktuellen Impferlass klargestellt, dass Personen unter 30 Jahren nach ärztlicher Aufklärung und Risikoakzeptanz der zu impfenden Person auch mit Moderna geimpft werden können. Die Europäische Arzneimittelagentur hat für den Impfstoff eine Zulassung ab 12 Jahren erteilt.
BioNTech kann aufgrund der begrenzten Kapazitäten aktuell ausschließlich im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss in der Hammfeldhalle am Berufskolleg für Technik und Informatik in der Regel nur bei allen Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren sowie Schwangeren geimpft werden. Darüber hinaus ist bei allen Impfangeboten weiter das nur für Personen ab 18 Jahren zugelassene Vakzin von Johnson & Johnson verfügbar.
„Moderna ist genauso wirksam wie BioNTech. Es gibt daher keinen Grund mit der Impfung zu zögern. Nur mit einem hohen Impftempo lassen sich die Infektionszahlen schnell und dauerhaft senken“, hebt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke die Wirksamkeit beider Vakzine hervor.
Zudem kündigt Petrauschke an, auch schnellstmöglich ein Angebot zur Impfung der Kinder im Alter von 5 – 11 Jahren zu schaffen: „Wir warten hier noch auf konkrete Regelungen, die das Land nach einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission treffen wird. Die Vorbereitungen sind aber soweit fortgeschritten, dass wir dann umgehend starten können. Für Kinder wird es dann auch die Möglichkeit zur Terminvereinbarung geben um für diesen mögliche Wartezeiten zu ersparen.“
Impfberechtigt sind bei allen Angeboten Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 12 Jahren. Impfwillige müssen zu den Impfangeboten lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.
Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (08.12.2021) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.