2 500 zusätzliche Impfdosen im Rhein-Kreis Neuss - Landrat ruft auf, alle Impfangebote zu nutzen
Corona |
Über 125 000 Menschen haben über das gemeinsame Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und seine mobilen Impfteams bereits Erst- und Zweitimpfungen erhalten. Jetzt hat das Land Nordrhein-Westfalen dem Rhein-Kreis Neuss für die kommende Woche 2 500 zusätzliche Impfdosen der Firma BionNTech zur Verfügung gestellt. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ruft impfberechtigte Bürger auf, die zusätzliche Impfmöglichkeit zu nutzen.
„Corona können wir nur gemeinsam und solidarisch überwinden. Jeder sollte sich impfen lassen, wenn er an der Reihe ist“, so Petrauschke. Mit einer Kapazität von bis zu 15 680 Impfungen pro Woche könne das Impfzentrum im Rhein-Kreis Neuss alle verfügbaren Impfdosen zügig verimpfen.
Wer ist impfberechtigt und wo kann man sich anmelden?
Seit heute - Freitag, 30. April - sind für die Impfzentren in NRW Terminbuchungen von Menschen mit Vorerkrankung der Priorität 2 möglich. Diese und alle Impfberechtigten, die zur Gruppe der über-70-Jährigen gehören, können sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 0800 116 117 01 Termine geben lassen. Wer zu den Impfberechtigten bestimmter Berufsgruppen gehört, meldet sich beim Rhein-Kreis Neuss über die Mail-Adresse impfzentrum(at)rhein-kreis-neuss.de für einen Impftermin an.
Personen mit Vorerkrankungen der Priorität 2 sind:
- Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung;
- Personen nach Organtransplantation;
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression;
- Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen;
- Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung;
- Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen;
- Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung;
- Personen mit chronischer Nierenerkrankung;
- Personen mit Adipositas (Body-Mass-Index über 40);
- Personen, bei denen nach ärztlicher Beurteilung im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus besteht.
Berufsgruppen und weitere impfberechtigte Personen ohne Vorerkrankung sind:
- Enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person;
- Enge Kontaktpersonen von Schwangeren;
- Personen, die in ambulanten Diensten regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen;
- Personen, die bei der Ausübung eines Heilberufes ein hohes oder erhöhtes Expositionsrisiko für eine Infektion mit dem Coronavirus haben, insbesondere Ärzte und anderes Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und Personen, die regelmäßig zur Diagnostik SARS-CoV-2-Körpermaterial entnehmen;
- Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen und weiterführenden Schulen tätig sind;
- Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind;
- Personen, die in anerkannten Angeboten zur Alltagsunterstützung bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (30.04.2021) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.