Verwaltungsdigitalisierung: Oberbergischer Kreis nutzt vom Rhein-Kreis Neuss entwickeltes digitales Angebot zum Antrag auf Investitionskostenzuschuss
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Der Rhein-Kreis Neuss unterstreicht erneut seine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung. Der unter maßgeblicher Beteiligung des Sozialamtes und der Stabsstelle Digitalisierung entwickelte digitale Antrag für den Investitionskostenzuschuss, den die Träger von Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege beantragen können, wird jetzt auch vom Oberbergischen Kreis genutzt. Über die Details sprach Kreisdirektor Dirk Brügge nun bei einem Treffen mit Klaus Grootens, Kreisdirektor des Oberbergischen Kreises, im Kreishaus in Gummersbach. „Mit dem digitalen Antrag auf Investitionskostenzuschuss wird das Verfahren vereinfacht und beschleunigt. Davon profitieren die Träger von Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege ebenso spürbar wie die Kolleginnen und Kollegen im Sozialamt“, sagt Dirk Brügge. „Es freut mich sehr, dass das vom Rhein-Kreis Neuss entwickelte digitale Angebot jetzt auch im Oberbergischen Kreis zum Einsatz kommt.“
Auch IT-Dezernent Harald Vieten ist über die Nachfrage aus dem Oberbergischen Kreis erfreut. „In Zusammenarbeit meiner Stabstelle Digitalisierung mit dem Sozialamt ist es gelungen, durch die Digitalisierung des Antragsprozesses die durchschnittliche Bearbeitungszeit von mehreren Tagen auf wenige Minuten zu verringern. Unsere Blaupause hierfür stellen wir gerne auch anderen Kommunen zur Verfügung“, betont er.
Der digitale Antrag auf Investitionskostenzuschuss ist hierfür ein aktuelles Beispiel. Die Träger von Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege haben die Möglichkeit, beim örtlichen Sozialhilfeträger einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss für den Bereich der Investitionskosten zu beantragen. Die Zuschüsse werden für die Tage gewährt, an denen ein Platz durch pflegebedürftige Personen tatsächlich genutzt worden ist. Der Antrag muss durch den Träger der jeweiligen Einrichtung gestellt werden.
Der Oberbergische Kreis bindet den zur Verfügung gestellten digitalen Prozess nun in eine geeignete Prozessplattform ein. Über diese sollen in der Perspektive dann auch weitere digitale Prozesse abgebildet werden. Ein Go-Live ist nach obligatorischen Tests und internen Abstimmungen in Kürze geplant.