Starkes Engagement für den Infektionsschutz - Über 100 Vollzeit-Stellen im Corona-Einsatz
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Viele Bereiche des öffentlichen Lebens sind im Zuge der Corona-Krise runtergefahren oder sogar geschlossen. Für die Kreisverwaltung bedeutet die Pandemie-Situation, dass sich ihr Aufgabenfeld verändert. "Vieles muss neu gemacht und neu gedacht werden", sagt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, der damit auch personell neue Schwerpunkte setzen muss. So sind im Gesundheitsamt 110 Vollzeit-Stellen ausschließlich im Corona-Einsatz - sieben Tage in der Woche im Zwei-Schicht-System. „Der Kreis ist stark in der Bewältigung der Corona-Krise engagiert. Die dafür erforderliche Kapazität von in Hochphasen über 100 Vollzeit-Stellen im Gesundheitsbereich wurde fast ausschließlich mit Personal aus anderen Bereichen der Verwaltung, wo jetzt zum Teil weniger Arbeit anfällt oder umverteilt werden kann, geschaffen", erläutert Petrauschke.
Die vielfältigen Aufgaben erfordern noch weiteren personellen Einsatz. Denn hinzu kommen Leistungen weitere Ämter und Abteilungen, die ebenfalls mit dem Thema befasst sind. Dazu gehören zum Beispiel das Amt für Sicherheit und Ordnung, das den von Kreisdirektor Dirk Brügge geleiteten Krisenstab mit seinen mittlerweile schon 50 Sitzungen und den Rettungsdienst koordiniert, das Amt für Gebäudewirtschaft, das sich um Gebäudeausstattung sowie Beschaffung und Verwaltung von Schutzmaterial kümmert, das Schulamt für die Organisation von Schulangelegenheiten oder die Pressestelle als Schnittstelle zur Medien- und Bevölkerungsinformation. "Die Bewältigung der Corona-Krise hat in der Kreisverwaltung absolute Priorität. Wir reagieren daher beim Personaleinsatz stets flexibel auf die jeweilige Entwicklung der Fallzahlen. Wie der Stand da auch immer ist: Der wichtigste Erfolgsfaktor für unserer Arbeit ist das gute Zusammenspiel aller Beteiligten", betont Landrat Petrauschke. So dankt er seinen engagierten Mitarbeitern auch für die "schon über Wochen besonders hohe Einsatzbereitschaft und Flexibilität“.
Ziel aller Anstrengungen sei es, so Petrauschke, den bestmöglichen Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Das gelte in der Kreisverwaltung, aber auch für die Kommunen, die Krankenhäuser, den Rettungsdienst, die niedergelassenen Ärzte, die Pflegeeinrichtungen oder die Hilfsorganisationen.
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