Nach LVR-Beschluss zur Landschaftsumlage - Kreis entlastet Kommunen um 2,5 Millionen Euro
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Als der Kreistag im März dieses Jahres mit der Verabschiedung des aktuellen Doppelhaushaltes auch den Hebesatz der Kreisumlage für 2020 festgelegt hat, hatte er zudem die Weitergabe möglicher LVR-Entlastungen an die Städte und die Gemeinde im Kreis beschlossen. Dies kann nun umgesetzt werden. So können die kreisangehörigen Kommunen nach der heute von der Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) beschlossenen Senkung der Landschaftsumlage mit einer Entlastung ihrer Budgets rechnen. Denn der Kreis wird seine Entlastung aus der niedrigeren Landschaftsumlage weiterleiten und die Kreisumlage entsprechend, das heißt in Höhe von 0,34 Prozentpunkten, nicht erheben.
„In der Summe sind das rund 2,5 Millionen Euro, die der Rhein-Kreis Neuss in Solidarität zu seinen sieben Städten und zu der Gemeinde im Kreis weitergibt“, erläutert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Die Entscheidung des Kreistags über weitere rund 4,6 Millionen Euro stehe noch aus. Sie werde in der Kreistagssitzung im März nach der Einberechnung der Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes und der Kosten der Unterkunft erfolgen.
Die Summe aus der jetzt schon feststehenden Umlage-Absenkung des Kreises verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Kommunen
(gerundet):
- Stadt Neuss: 987 000 Euro,
- Stadt Grevenbroich: 390 000 Euro,
- Stadt Dormagen: 324 000 Euro,
- Stadt Meerbusch: 310 000 Euro,
- Stadt Kaarst: 225 000 Euro,
- Stadt Korschenbroich: 150 000 Euro,
- Stadt Jüchen: 102 000 Euro,
- Gemeinde Rommerskirchen: 51 000 Euro.
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