Rhein-Kreis Neuss leitet Landesförderung an 14 Einrichtungen, Vereine und Initiativen
Flüchtlingshilfe |
Die Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und das bürgerschaftliche Engagement in der Flüchtlingshilfe werden durch das Landesprogramm "KOMM-AN NRW" unterstützt. Zuständig für die kreisweite Abwicklung und Weiterleitung der Fördermittel ist das Kommunale Integrationszentrum (KI) Rhein-Kreis Neuss. Nach entsprechender Antragstellung hat das Land dem Kreis für das Jahr 2017 Zuschüsse in Höhe von über 170.000 Euro bewilligt, die an 14 Einrichtungen, Vereine und Initiativen weitergeleitet wurden.
Über die Fördermittel freuen sich der Fachbereich "Integration" der Stadt Dormagen, der Turn- und Sportverein (TuS) Germania Hackenbroich, die Initiative "Recht auf Spiel" der katholischen Pfarreiengemeinschaft "Elsbach-Erft" in Grevenbroich, die Integrationsstelle der Gemeinde Jüchen und die Gemeinschaft der katholischen Gemeinden in Jüchen.
Außerdem bedacht wurden die Flüchtlingshilfe Kaarst, der Fachbereich "Jugend und Familie" der Stadt Kaarst, die Stadt Korschenbroich, die Stadt Meerbusch, die Diakonie in Meerbusch und der Verein "Meerbusch hilft". Zuschüsse bekamen darüber hinaus das Integrationsbüro der Stadt Neuss, der Fachdienst für Integration und Migration der Caritas-Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss und das Bildungswerk der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Weiterbildung in Neuss, das "Familienforum Edith Stein".
Mit dem Landesprogramm "KOMM-AN NRW" wird die Verständigung von Einheimischen und Flüchtlingen gefördert. Durch die Zuschüsse können etwa Renovierung, Ausstattung und Betrieb von Treffpunkten zur Begegnung sowie Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung unterstützt oder Projekte zur Qualifizierung von ehrenamtlichen Helfern bezahlt werden. Ebenso kann das Geld für die Erstellung mehrsprachiger Faltblätter, Broschüren, Stadtkarten oder Internetauftritte verwendet werden.
Sogenannte Drittempfänger der Fördermittel können die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie Flüchtlingsinitiativen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Sport- und Kulturvereine, Freiwilligenagenturen oder Migranten-Selbsthilfe-Organisationen sein. Die Anträge werden vorab mit der jeweiligen Kommune abgestimmt, damit gewährleistet ist, dass die beabsichtigten Maßnahmen mit ihren Integrationsbemühungen vereinbar sind und diese unterstützen.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (08.06.2017) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.