Handwerkerparkausweis für ganz Nordrhein-Westfalen erstmals vergeben
Straßenverkehr |
Der Rhein-Kreis Neuss und seine Kommunen haben einen neuen Handwerkerparkausweis eingeführt, der für den Regierungsbezirk Düsseldorf oder ganz Nordrhein-Westfalen gilt. Das erste Exemplar übergab Landrat Hans-Jürgen Petrauschke jetzt im Großformat an das Unternehmen Kaplan Dachtechnik in Rommerskirchen. "Im Jahr 2016 wurden insgesamt 1458 Handwerkerparkausweise im Rhein-Kreis Neuss ausgestellt. Dies zeigt uns, dass dieses Dokument bei den Betrieben sehr beliebt ist und das Angebot gern angenommen wird", so Petrauschke - ein Eindruck, dem Geschäftsführer Ali Kaplan nur beipflichten konnte.
Sein Unternehmen mit zwölf Mitarbeitern wurde 1996 gegründet. Zum Aufgabenportfolio des Betriebs gehören Baumaßnahmen an Fassaden und Dächern, Bauklempnerarbeiten, Dachbegrünungen und Solartechnik. Kaplan freut sich über den Ausweis, "denn er ist eine große Hilfe, die den Umgang mit den oft komplexen und teilweise unverständlichen Parkregelungen in den Großstädten vereinfacht". Das Parken in sonst untersagten Bereichen erleichtere die Arbeit enorm, denn dadurch müssten keine langen Wege zum Kunden mehr zurückgelegt werden.
Im Rahmen des Projekts "Mittelstandsfreundliche Verwaltung" hatte der Rhein-Kreis Neuss 2003 den Handwerkerparkausweis eingeführt, der landesweit zum Modell geworden ist. Aufgrund eines neuen Erlasses des Düsseldorfer Verkehrsministeriums können diese Ausweise nun auch für mehrere Regierungsbezirke und somit für ganz Nordrhein-Westfalen vergeben werden. Sie berechtigen ohne besondere Einzelfallprüfung zum Parken im eingeschränkten Haltverbot beziehungsweise in Haltverbotszonen, zum gebührenfreien Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Beachtung der Höchstparkdauer sowie zum Parken auf Parkplätzen mit Parkscheinpflicht und auf Anwohnerparkplätzen.
Der Antrag ist bei der Stadt zu stellen, in der das jeweilige Unternehmen seinen Sitz hat. Für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen muss er ans Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreis Neuss (Abteilung Verkehrsangelegenheiten, Auf der Schanze 1 in Grevenbroich) gerichtet werden. "Der Antrag kann immer nur für ein Kraftfahrzeug plus ein Ersatz-Kraftfahrzeug gestellt werden", erklärt Christian Bromm, Produktgruppenleiter der Verkehrslenkung beim Kreis.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (13.04.2017) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.