Bildungs- und Teilhabepaket: Kreis und Kommunen einigen sich bei Schulsozialarbeit
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Nachdem das Land Nordrhein-Westfalen die Co-Finanzierung bis 2018 übernimmt, einigten sich Kreis und Kommunen in der Bürgermeisterkonferenz über ein Konzept zur Fortführung der Schulsozialarbeit. Danach soll die Weiterbeschäftigung von Schulsozialarbeitern im Rahmen des Landesprogramms „Soziale Arbeit an Schulen“ wie bisher über die Kreis-Tochter TZG Glehn GmbH erfolgen. Diese erhält vom Rhein-Kreis Neuss die Landesförderung in Höhe von 60 Prozent. Die kreisangehörigen Kommunen können bis Ende April selbst entscheiden, wo und welche Schulsozialarbeiterstellen 2018 fortgeführt werden sollen und überweisen ihrerseits den kommunalen Eigenanteil an das TZG.
Als Schritt in die richtige Richtung bezeichnen Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und Kreisdirektor Dirk Brügge die Zusage des Landes, sich bis 2018 an der Finanzierung der Schulsozialarbeiter zu beteiligen. Gleichzeitig kritisieren sie aber, dass weiterhin keine dauerhafte Lösung zur Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen gefunden werden konnte. „Angesichts weiter steigender Sozialausgaben darf es nicht zu zusätzlichen Dauerbelastungen der kommunalen Ebene kommen“, fordert Petrauschke.
Seit 2012 beschäftigt der Kreis über das TZG 34 Schulsozialarbeiter auf 26 Vollzeitstellen, die an Grund- und weiterführenden Schulen in den Kommunen tätig sind. Nach Auslaufen der Bundesförderung teilten sich Kreis und Land seit 2015 die Kosten: 40 Prozent zahlt der Kreis, 60 Prozent zahlt das Land. Der kommunale Eigenanteil konnte bisher aus Rücklagen von Bundesmitteln finanziert werden, die 2017 allerdings aufgebraucht sind. Ob und wie es ab 2018 mit der BuT-Schulsozialarbeit weitergeht, ist ungewiss.
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