Einwohnerfragestunde
In jeder Sitzung des Kreistages ist eine Einwohnerfragestunde vorgesehen. Sie wird als letzter Punkt in den öffentlichen Teil der Tagesordnung aufgenommen.
Die Einwohnerfragestunde ermöglicht es den Einwohnerinnen und Einwohnern, sich in Angelegenheiten des Kreises mit Fragen an die Kreisverwaltung zu wenden. Die Fragen werden, wenn möglich, in der öffentlichen Kreistagssitzung beantwortet.
Die Details der Einwohnerfragestunde sind in § 7 Absatz 9 der Geschäftsordnung geregelt.