Auskünfte der Kreistagsabgeordneten und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger
Die Kreistagsabgeordneten und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger geben gegenüber dem Landrat schriftlich Auskunft gemäß § 28 Absatz 2 Kreisordnung NRW in Verbindung mit § 6 Absatz 2 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss und § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz.
Die Angaben können beim Kreistagsbüro in 41515 Grevenbroich, Lindenstraße 2 nach Terminvereinbarung eingesehen werden.