Wie kam es zum Breitbandprojekt?
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Im Jahr 2015 hat sich der Kreisausschuss des Rhein-Kreises Neuss im Zuge seiner Diskussionen zum Wirtschaftsförderungskonzept 2014 – 2020 mit dem Thema Ausbau des schnellen Breitbandinternets befasst. In der Folge gab der Kreisausschuss der Kreisverwaltung den Auftrag, den Ausbau des Breitbandnetzes zu einem gemeinsamen Thema mit den acht kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu machen. Dazu waren zunächst Bedarf, Notwendigkeit, technische Möglichkeiten und Wirtschaftlichkeit für einen öffentlich geförderten Breitbandausbau im Kreisgebiet zu prüfen. Hierfür waren zunächst eine fundierte Datenbasis und Strategie erforderlich. Dies sollte durch eine externe Beratungsleistung zur Vorbereitung des Breitbandausbaus geschaffen werden.
2015 gab es noch keine für das Programm zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland nutzbaren, validen Erkenntnisse zur Ist-Situation im Kreis und noch keine identifizierten potentiellen Projektgebiete für einen geförderten Ausbau. Hierfür sollten daher Infrastruktur- und Bedarfserhebungen, Ausbau-Szenarien und Kostenschätzungen erarbeitet werden. Anhand dessen sollte der Kreis zusammen mit den Gemeinden in die Lage versetzt werden, technisch und wirtschaftlich tragfähige Entscheidungen zur Entwicklung von NGA-Ausbauprojekten zu treffen.
Infolgedessen hat der Rhein-Kreis Neuss am 16. Dezember 2015 beim BMVI einen Antrag auf Förderung von Beratungsleistungen nach Ziffer 3.3 nach Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie Bund) gestellt. Am 25. Januar 2016 wurde schließlich der Zuwendungsbescheid übergeben und in der Folge das Beratungsunternehmen Broadband Academy GmbH beauftragt, den Kreis zu unterstützen.
Um insbesondere den beihilferechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen, wurde für den Rhein-Kreis Neuss am 31. März 2016 eine förmliche Markterkundung veröffentlicht. Im Anschluss an die förmliche Markterkundung wurden Sondierungsgespräche mit den Netzbetreibern, die Rückmeldungen gaben, geführt. Die Ergebnisse aller Datenlieferungen der Netzbetreiber wurden anschließend in einem Förderantrag an den Bund und das Land für ein Breitbandinfrastrukturprojekt berücksichtigt bzw. eingearbeitet.
Aus den gesammelten Daten (Markterkundung und Infrastrukturerfassung) wurden dafür unterversorgte Bereiche verörtlicht. Unterversorgt heißt im Zusammenhang mit öffentlichen Förderprogrammen, dass in einem Gebiet nicht mindestens 30 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen. Diese Gebiete wurden mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden detailliert besprochen. Als Ergebnis wurde ein einvernehmlich abgestimmtes Untersuchungsgebiet für einen Förderantrag festgelegt. In der Folge wurden weitere Untersuchungen durchgeführt. In einer finalen Abstimmung mit den kreisangehörigen Gemeinden wurden schließlich alle vorhandenen Erkenntnisse zusammengeführt und die im Förderantrag tatsächlich zu berücksichtigenden Gebiete abgestimmt. Auf dieser Basis wurde dann ein Kooperationsvertrag für ein gemeinsames Projekt, bei dem der Kreis in Vertretung der Kommunen handelt, zwischen dem Kreis und allen acht Städten und Gemeinden geschlossen.
Nach Auswertung der Beraterempfehlungen, Aufbereitung der Daten entsprechend der Förderbestimmungen und dem Bekenntnis aller Beteiligten zum Projekt, konnte durch die Broadband Academy zusammen mit der Kreisverwaltung der Förderantrag für das Breitbandinfrastrukturprojekt des Rhein-Kreises Neuss (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) bis zum 28. Oktober 2016 erstellt werden.
Im März 2017 errichte den Rhein-Kreis Neuss schließlich die positive Nachricht, dass der Projektträger des Bundes, die atene KOM GmbH, dem Kreis einen Zuwendungsbescheid mit Vorbehalt bewilligt hat. Das heißt, dass im Anschluss der förmliche Antrag auf Kofinanzierung durch das Land NRW gestellt und bewilligt und das Ausbauprojekt konkretisiert werden muss. Danach wird durch den Bund der abschließende Zuwendungsbescheid mit der tatsächlichen Fördermittelsumme ausgestellt.