Projektablauf
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Um eine Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen auch dort zu ermöglichen, wo Unternehmen auf dem Markt aus wirtschaftlichen Gründen nicht tätig werden, wird zunehmend das Mittel der öffentlichen Förderung angewendet. Bei der Unterstützung solcher Maßnahmen durch die öffentliche Hand handelt es sich um Beihilfen. Um den Ausbau auf kommunaler Ebene zu vereinfachen, hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden die NGA-Rahmenregelung erarbeitet. Das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau ist am 21.10.2015 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Seit dem 18.11.2015 können Förderanträge gestellt werden.
Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netz) in unterversorgten Gebieten, die derzeit nicht durch ein NGA-Netz versorgt sind und in denen in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren kein NGA-Netz errichtet wird (sogenannte weiße NGA-Flecken).
Grundsätzlich gelten zur Nutzung der NGA-Rahmenregelung folgende Bedingungen:
- Durch die Maßnahme muss für mindestens 75 % der Haushalte im Projektgebiet zuverlässig eine Downloadrate von möglichst 50 Mbit/s aufwärts und für 95 % der Haushalte Downloadraten von mindestens 30 Mbit/s garantiert sein. Außerdem muss die ursprüngliche Downloadrate sich im Rahmen der Maßnahme mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
- Eine Förderung gemäß dieser Richtlinie kommt nur in Betracht, wenn das Projektgebiet nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren marktgetrieben ausgebaut wird.
- Anschlüsse im Hauptverteiler (HVt)-Nahbereich, die aufgrund der Ausbauzusage eines Unternehmens mit mindestens 30 MBit/s erschlossen werden, sind nicht förderfähig.
- Mit der Durchführung des Markterkundungsverfahrens in den drei Jahren ist durch den Markt keine Erschließung mit einer Leistungsfähigkeit von mind. 30 Mbit/s Downstream zu erwarten. Für einen höheren gewerblichen Bedarf gibt es eine zusätzliche Definition für den Upstream.
- Für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren muss ein offener Netzzugang (Open Access-Regelung) gewährt werden.
Aufbau des Förderverfahrens
Grundsätzlich ist das Förderverfahren zweistufig aufgebaut. Es erfolgt zunächst ein Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe und zu einem späteren Zeitpunkt der Zuwendungsbescheid in endgültiger Höhe. Die Antragstellung erfolgt nach Erteilung des jeweiligen Förderbescheids zusätzlich zur Kofinanzierung in dem jeweiligen Bundesland. Da die Antragstellung zur Bundesförderung im Regelfall zeitlich vor der Ausschreibung erfolgt, wird zunächst im ersten Zuwendungsbescheid die grundsätzliche Förderfähigkeit des Vorhabens festgestellt und eine Schätzung des voraussichtlichen Förderbedarfs durch den Projektträger des Bundesförderprogramms vorgenommen. Nach der Erteilung des Zuschlags im Ausschreibungsverfahren wird anhand der dann verfügbaren Informationen der Bescheid in endgültiger Höhe ausgestellt.
Gemäß Bundeshaushaltsordnung ist die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln nur vor Beginn der Maßnahme zulässig. Eine Förderung im Rahmen des Bundesprogramms ist daher grundsätzlich nicht (mehr) möglich, wenn mit der Maßnahme bereits begonnen wurde.
Bei der Ausschreibung der Baumaßnahme und des Netzbetriebs der Leistungen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell sind jeweils beihilferechtlich die Vorgaben der NGA-Rahmenregelung für das Auswahlverfahren und die Verpflichtungen des ausgewählten Anbieters zu berücksichtigen (§§ 5 bis 7 der NGA-Rahmenregelung).
Im Markterkundungsverfahren wird ermittelt, ob innerhalb der nächsten drei Jahre voraussichtlich ein privatwirtschaftlicher Ausbau eines NGA-Netzes erfolgen wird. Daher ist eine abgeschlossene Markterkundung eine Grundvoraussetzung für einen Antrag im Rahmen des Bundesförderprogramms.
Im Rahmen der Abfrage wird ermittelt, welche Teile des Gebietes, für das eine Förderung angestrebt wird, voraussichtlich in den nächsten drei Jahren unter Marktbedingungen mit schnellem Internet versorgt werden. Dadurch wird der Vorrang des privaten Telekommunikationsinfrastrukturausbaus gewährleistet. Die voraussichtlich mit mindestens 30 Mbit/s versorgten Teile werden im Anschluss an die Markterkundung aus dem abgefragten Gebiet herausgenommen. Dieser Schritt ist notwendig, da eine zuverlässige Versorgung mit 30 Mbit/s nach den geltenden Vorgaben der Europäischen Kommission bereits ein NGA-Netz kennzeichnet und diese Gebiete damit beihilferechtlich nicht mehr förderfähig sind. Dadurch wird das Ausbaugebiet so abgegrenzt, dass die Fördermaßnahme nicht zu einer Überlagerung bestehender oder zum Aufbau vorgesehener Infrastruktur führt.
Schulen
Maßgebliches Kriterium für die Förderfähigkeit eines Gebietes gemäß den Breitbandleitlinien der EU ist die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s. Deren Unterschreitung bedeutet, dass es sich insoweit um ein unterversorgtes Gebiet handelt (weißer NGA-Fleck).
Die Leitlinien definieren für Schulen keinen konkreten Bezugspunkt für die Feststellung eines weißen Flecks. Aus dem Kontext der Leitlinien ergibt sich allerdings, dass die Versorgung der Endnutzer in Bezug auf die Datenrate maßgeblich sein soll. Nur dann, wenn für eine Schule bereits eine ausreichende Datenversorgung bereitsteht, diese Schule damit also als versorgt gilt, dann scheidet eine Förderung aus. In Analogie zu Haushalten ist eine Schule dann als versorgt im Sinne der Breitbandrichtlinien anzusehen, wenn neben der Schulverwaltung jeder Klasse einer Schule dauerhaft eine Datenversorgungsrate von 30 Mbit/s zur Verfügung stehen kann. Dies gilt sinngemäß auch für andere Bildungseinrichtungen. Im Fall kleiner Klassen wird der Wert der der Aufgreifschwelle auf 23 Schüler bezogen. Der erhaltene Wert wird dann auf die nächste volle Stufe aufgerundet.
Der Rhein-Kreis Neuss konnte insgesamt 130 Schulen in das Förderprogramm aufnehmen. Hierzu zählen neben den Berufsbildungszentren und Förderschulen des Kreises auch die Grund- und Weiterführenden Schulen der Kommunen sowie die Schulen in privater Trägerschaft. Mittlerweile sind alle Schulen an das Glasfasernetz angeschlossen.
Ablauf des Förderprogramms im Rhein-Kreis Neuss
Im Rhein-Kreis Neuss ist die Versorgungslage nicht zuletzt aufgrund seiner Lage in der Metropolregion Rheinland und seiner weitgehend verstädterten Struktur zwar insgesamt sehr gut. Doch bei näherer Betrachtung ergibt sich ein Bild mit Versorgungslücken ("weiße Flecken") im Bereich von Gewerbegebieten, in Ortsrandlagen und in kleinen Siedlungsbereichen in den ländlichen Teilgebieten des Kreises. All diese Bereiche haben gemein, dass sich dort für eigenwirtschaftliche Ausbauplanungen der privaten Netzbetreiber eine Wirtschaftlichkeitslücke ergibt – hohen Investitionen wegen der geringen Siedlungs- bzw. Kundendichte (lange Strecken zu den einzelnen Anschlüssen) stehen zu geringe Einnahmen gegenüber (zu wenige Kunden auf zu großer Fläche). Dementsprechend hat den Ergebnissen der vom Kreis im Frühjahr 2016 durchgeführten Markterkundung zufolge für die weißen Flecken in den drei Jahren bis 2019 kein Unternehmen eigenwirtschaftliche Ausbaupläne. Somit wurde klar, dass hier eine öffentliche Förderung notwendig ist, um die Versorgungslücken im Breitbandnetz zu schließen.
Weil die weißen Flecken im Rhein-Kreis Neuss in Summe jedoch kein zusammenhängendes Erschließungsgebiet ergeben und sehr verteilt im Raum liegen, war es nicht sinnvoll, zu öffentlich geförderten Schließung der Versorgungslücken ein eigenes, neues Netz aufzubauen ("Betreibermodell"). Daher hat sich der Kreis gemeinsam mit den acht Kommunen dazu entschlossen, einen Antrag auf Bundes- und Landesförderung zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei einem Netzausbau durch eines der am Markt agierenden Telekommunikationsunternehmen zu stellen ("Wirtschaftlichkeitslückenmodell"). Diesen Förderantrag hat der Rhein-Kreis Neuss im Oktober 2016 eingereicht.
Eine Wirtschaftlichkeitslücke ist dabei in der Förderrichtlinie des Bundes definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren.
Im März 2017 hat der Kreis die Bewilligung des vorläufigen Zuwendungsbescheids durch den Bund im Empfang genommen und daraufhin die Kofinanzierung des Bundesförderprogramms bei der zuständigen Bezirksregierung in Düsseldorf beantragt. Die vorläufige Bewilligung durch das Land NRW wurde im Juli 2017 bewilligt, woraufhin die Ausschreibung begonnen werden konnte.
Im vom Bund bewilligten Förderantrag wurde mit einem Gesamtvolumen von circa 7,9 Mio. Euro kalkuliert, wovon ungefähr 3,9 Mio. Euro auf Bundes-, 3,5 Mio. Euro auf Landes- und 0,4 Mio. Euro auf kommunale Eigenmittel entfallen. Für die beiden Städte Grevenbroich und Korschenbroich übernimmt dabei das Land Nordrhein-Westfalen die kommunalen Eigenanteile, um sie bei der Haushaltssanierung bzw. im Rahmen des Stärkungspaktes zu unterstützen.
Im Herbst 2017 wurde bekannt gemacht, dass Schulen nachträglich mit in das Förderprogramm aufgenommen werden können. Der Rhein-Kreis Neuss hat daraufhin in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen alle förderfähigen Schulen im Kreisgebiet erfasst nachträglich in das Förderprogramm aufgenommen. Im Kreis werden 131 Schulen angeschlossen (siehe Anlage Schulliste). Im Dezember 2017 hat dann die Ausschreibung des Schulloses begonnen, woran sich die Vertragsverhandlungen anschlossen.
Zusätzlich konnte durch den Kreis in den Vertragsverhandlungen ein Upgrade auf den kompletten FTTH-Ausbau bewirkt werden. Zunächst ging nur ein Angebot des Netzbetreibers ein, nach dem zunächst lediglich die Gewerbe- und Schulstandorte einen Glasfaseranschluss erhalten und die Wohn- und Mischgebiete durch Vectoring eine bessere Versorgung erhalten sollten. Durch nutzbare Synergieeffekte konnte ein Kombi-Angebot für Wohn-, Misch- und Gewerbestandorte sowie Schulen verhandelt werden, welches die bewilligte Fördersumme von 7,9 Mio. € nicht übersteigt.
Im August 2018 konnte dann die Konkretisierung für den Erhalt des endgültigen Zuwendungsbescheids beim Bundesfördergeber eingereicht werden, welcher im Oktober beschieden worden ist. Wie bereits bei der vorläufigen Bewilligung, wurde nun bei der zuständigen Bezirksregierung der endgültige Zuwendungsbescheid beantragt, welcher im Februar 2019 ausgestellt worden ist.
In der Zwischenzeit wurde am 1. Februar 2019 der ausgehandelte Konzessionsvertrag, welcher noch durch die Bundesnetzagentur geprüft worden ist, zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet. Daraufhin sind seitens des Netzbetreibers begonnen worden die Feinplanung des Ausbaus vorzubereiten.
Im Rahmen der Eigentümerakquise hat der Rhein-Kreis Neuss im März 2019 begonnen die Eigentümer der förderfähigen Adressen über den bevorstehenden Ausbau zu informieren. Hierbei musste durch jeden Eigentümer eine Erklärung zur unentgeltlichen Herstellung eines Telekommunikationsnetzes in Fördergebieten an die Telekom erteilt werden. Dies muss auch für alle Schulstandorte erfolgen. Die Anschreiben des Kreises mit allen erforderlichen Unterlagen sind im Mai an die Eigentümer der Schulen – zum großen Teil die Kommunen selbst - versendet worden.
Am 23. Mai 2019 fand dann der offizielle Spatenstich des Breitbandprojektes in Dormagen Delhoven statt. Der Ausbau selbst hat bereits Anfang Mai in Dormagen begonnen und es werden alle förderfähigen weißen Flecken im Kreisgebiet den Ausbauclustern entsprechend ausgebaut.
Der Ausbau erfolgt in fünf Abschnitten bzw. Ausbauclustern. Das Ausbaucluster 1 umfasst Dormagen und den Korschenbroicher Ortsteil Kleinenbroich, Cluster 2 umfasst Neuss, Kaarst, Meerbusch und Rommerskirchen, Ausbaucluster 3 setzt sich aus den restlichen weißen Flecken in Korschenbroich und Jüchen zusammen, Cluster 4 umfasst Grevenbroich und das fünfte Cluster dann Grevenbroich-Kapellen.
Zuletzt wurde 2021 nachträglich die Pestalozzischule in Neuss in das Projekt aufgenommen, da die eigentlich geplanten eigenwirtschaftlichen Ausbauabsichten nicht durchgeführt werden konnten. Aus diesem Grund kam es zu Verzögerungen des gesamten Glasfaserprojektes.
Die Ausbauarbeiten konnten jedoch nun im Mai 2023 final abgeschlossen werden.
Eigenwirtschaftlicher Ausbau in Bereichen des geförderten Ausbaus
In den geförderten Ortslagen findet neben dem geförderten Breitbandausbau auch zum Teil der eigenwirtschaftliche Ausbau der Telekommunikationsunternehmen statt. Dies erfolgt zu einem großen Teil im Rahmen des Vectoring-Ausbaus.
Vectoring oder auch VDSL2-Vectoring ist eine Übertragungstechnik über die Telefonkupferleitungen im FTTC-Netz, die gegenüber gewöhnlichem VDSL2 eine Übertragung höherer Bandbreiten bei größerer Reichweite an die Endkunden ermöglicht. Dieses Verfahren verringert bei der Signalübertragung auftretende Störungen, die durch Übersprechen zwischen benachbarten Teilnehmeranschlussleitungen entstehen. Durch diese Technologie werden Bandbreiten meist weit über 30 Mbit/s erreicht, weshalb diese Gebiete im Rahmen des Breitbandprojektes nicht mehr förderfähig sind.
Darüber werden in manchen Ortsteilen Glasfaserausbauvorhaben der Deutschen Glasfaser durchgeführt oder befinden sich noch in Vorbereitung. Im Ortsteil Kaarst-Vorst beispielsweise wird der südliche Teil über das Breitbandprojekt versorgt. Für den restlichen Ortsteil sowie für Driesch führt die Deutsche Glasfaser aktuell eine Nachfragebündelung durch.
Um das Ausbauvorhaben zum Erfolg zu führen, müssen mindestens 40% der Anwohner dem Glasfaserausbau zustimmen. Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt solche eigenwirtschaftlichen Ausbauvorhaben und hofft, dass die erforderliche Quote erreicht wird.