Rassebestimmung bei Hunden
Das Landeshundegesetz (LHundG) soll "die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenwirken". Es wird von den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden vollzogen (Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss oder Rommerskirchen), d.h. diese erteilen die Erlaubnis zur Haltung von "gefährlichen Hunden" bzw. "Hunden bestimmter Rassen" sowie Ausnahmegenehmigungen von der Maulkorb- und Leinenpflicht. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises unterstützt die Ordnungsämter dabei.
Hunde werden in vier Gruppen eingeteilt:
- gefährliche Hunde (§ 3 LHundG)
- nach Rasse
- American-Staffordshire-Terrier
- Bull-Terrier
- Pitbull-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- sowie Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Rassen
- nach Einstufung im Einzelfall
- nach Rasse
- Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG)
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino-Napolitano
- Rottweiler
- Tosa Inu
- sowie Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Rassen
- Große Hunde (§ 11 LHundG)
Erfüllen ausgewachsen eines der folgenden Kriterien- Gewicht über 20 kg oder
- Widerrisshöhe größer 40 cm
- Kleine Hunde
Erfüllen ausgewachsen folgende Kriterien- Gewicht unter 20 kg und
- Widerrisshöhe kleiner 40 cm
Das Kreisveterinäramt ist für folgende Aufgaben zuständig:
Abnahme des Sachkundenachweises
Erforderlich für die Haltung von "gefährlichen Hunden nach Rasse" und "Hunden bestimmter Rassen".
Der Gesamtfragenkatalog sowie ein Lösungsschlüssel stehen Ihnen als PDF-Dokumente zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung zur Verfügung. Der Sachkundetest in der Prüfung enthält 34 Fragen aus dem Gesamtkatalog, von denen mindestens 24 vollständig richtig beantwortet werden müssen. Bitte setzen Sie sich zur Vereinbarung eines Termins für die Teilnahme am Sachkundetest mit dem Veterinäramt in Verbindung. Bitte bringen Sie zum Prüfungstermin Ihren Personalausweis und die Chipnummer Ihres Hundes mit.
Hinweis
Der Sachkundenachweis für die Haltung "großer Hunde" wird nicht vom Kreisveterinäramt durchgeführt, sondern kann bei einem anerkannten Tierarzt oder einer anderen sachverständigen Stelle ablegt werden. Informationen erhalten Sie beim Ordnungsamt oder bei der Tierärztekammer Nordrhein. Für die Haltung von "kleinen Hunden" ist ein Sachkundenachweis im Rhein-Kreis Neuss derzeit nicht nötig.
Durchführung von Verhaltenstests
Diese können vom Ordnungsamt der jeweiligen Stadt/Gemeinde dem Halter beispielsweise auferlegt werden, wenn es um die Einstufung eines Hundes als "gefährlicher Hund im Einzelfall" nach §3 LHundG geht, etwa nach einem Beißvorfall, der angezeigt worden ist. Als "gefährliche Hunde" gelten:
- Hunde, die mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt wurden.
- Hunde mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist.
- Hunde die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah.
- Hunde, die Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben.
- Hunde, die einen andren Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben.
- Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.
Bitte setzen Sie sich nur nach Aufforderung durch das Ordnungsamt mit dem Veterinäramt in Verbindung, damit ein Termin für die Durchführung eines Verhaltenstests vereinbart werden kann.
Überprüft werden
- Der Gehorsam des Hundes,
- Einzelübungen mit Personen, anderen Hunden und Geräuschen (z. B. Aufspannen eines Schirms, Kontakt zu Joggern oder anderen Hunden),
- Übungen im Straßenverkehr (Begegnungen mit Personen, Radfahrern, Fahrzeugen).
Hinweis
Der Verhaltenstest zur Erlangung einer Leinen- und Maulkorbbefreiung wird derzeit leider nicht im Kreisveterinäramt durchgeführt. Bitte wenden sie sich hierzu an die Veterinärämter der umliegenden Kreise oder an andere zugelassene Hundeschulen. Diese sind auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz veröffentlicht.
Durchführung von Rassebestimmungen
Beim Halten von "gefährlichen Hunden nach Rasse" nach § 3 LHundG oder "Hunden bestimmter Rassen" nach § 10 LHundG benötigt der Hundehalter eine Erlaubnis vom zuständigen Ordnungsamtes. In Zweifelsfällen obliegt dem Halter der Nachweis, dass es sich bei seinem Hund nicht um eine Kreuzung zwischen einem gefährlichen Hund oder auch einem Hund bestimmter Rassen mit anderen Hunden handelt.
Eine Rasseeinstufung kann
- mit Hilfe eines DNA-Tests für Hunde
- durch das Vorlegen entsprechender Zuchtpapiere oder
- durch eine Beurteilung des Hundes beim Veterinäramt durchgeführt werden.
Diese findet jedoch ausschließlich auf Weisung des Ordnungsamtes statt.
Diese Kosten entstehen bei uns
- Abnahme des Sachkundenachweises für Hunde (§§ 3 und 10 LHundG): 40,00 €
- Prüfung der Gefährlichkeit eines Hundes (§3 LHundG): 60,00 €
- Feststellung der Rasse auf Grund des Phänotyps (äußeres Erscheinungsbild): 50,00 €