Wassergefährdende Stoffe
Unfälle und Beseitigung
Zum Schutz des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer und zur Abwehr der sonstigen Gefahren für die Allgemeinheit, müssen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen unverzüglich Gefahrenabwehrmaßnahmen getroffen werden.
Das Amt für Umweltschutz hat nach den Öl- und Giftalarm-Richtlinien einen Öl- und Giftalarm-Plan aufgestellt, der gewährleistet, dass bei einem Öl- und bzw. oder Giftunfall unverzüglich Gefahrenabwehrmaßnahmen eingeleitet werden können.
Der Bereitschaftsdienst des Amtes für Umweltschutz ist an jedem Wochentag "Rund um die Uhr" erreichbar und wird durch die Leitstelle für den Rettungsdienst und Feuerschutz (Telefon 02131 1350) informiert.
Lagerung und Umgang
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöltanks, Tankstellen) müssen so geplant, gebaut und betrieben werden, dass Gewässerverunreinigungen nicht zu erwarten sind. Der Betreiber muss die Dichtheit seiner Anlagen und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig überwachen; in regelmäßigen Abständen müssen bestimmte Anlagen von Sachverständigen geprüft werden.
Die Untere Wasserbehörde des Rhein-Kreises Neuss stellt durch Anlagengenehmigungen, Überprüfungen vor Ort , Stellungnahmen zu Anträgen sowie Auswertung von Prüfberichten sicher, dass die Anforderungen an diese Anlagen umgesetzt werden.