Biotope
Wir Menschen brauchen als unser Lebensumfeld einen Lebensraum, den wir in der Regel so gestalten, wie es unsere persönlichen Lebensumstände erfordern. Neben Häusern, Straßen usw. zählen insbesondere aber auch die natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Wald, Wasser, Klima, Luft und Landschaft zu den Faktoren, Lebensraum bestimmen.
Auch Pflanzen und Tiere benötigen ihre ganz besonderen Lebensräume (also Biotope). Über lange Zeit hinweg haben sie sich an die natürlichen Verhältnisse angepasst und darauf eingestellt. Sie haben nicht unsere Möglichkeiten, ihre Lebensräume nach ihren Bedürfnissen zu gestalten. Einschneidende Veränderungen können ebenso einschneidende Auswirkungen auf den Fortbestand von Arten haben.
Unsere Umwelt unterliegt praktisch einem ständigen Wandel. Vielfach finden Tier- und Pflanzenarten heute nicht mehr die Lebensräume, die sie für ihr Überleben als Art benötigen. Der massive und ungebrochene weltweite Artenrückgang spricht hier eine deutliche Sprache. Dies gilt auch für unsere eigene Kreisheimat. Es ist daher unsere Aufgabe, bei allen Gestaltungen unserer Umwelt die Lebensräume von Pflanzen und Tieren zu berücksichtigen, sie zu erhalten, zu pflegen und im gegebenen Fall anzulegen und zu gestalten. Lebensraumschutz ist erste Voraussetzung für den Schutz der Arten.
Vielfach ist das Wirkungsgefüge in der Natur (jede Handlung hat Folgen) so komplex, dass es nicht oder nur sehr schwer durchschaubar ist. Wussten Sie zum Beispiel, dass es eine bedrohte Falterart gibt, die von einer ganz bestimmten Futterpflanze abhängig ist und zudem nur in einer komplizierten Symbiose (also dem Zusammenleben) mit einer Ameisenart überleben kann, wobei Futterpflanze und Ameise wiederum besondere Standortansprüche stellen? Stimmt ein Punkt in diesem verflochtenen System nicht, hat die Art an dieser Stelle keine Überlebenschance.
Denken Sie deshalb daran: Alles, was wir Menschen tun hat Auswirkungen auf die Natur - gute oder schlechte. Helfen Sie mit, die Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten in der Natur zu schützen. Sie schützen damit die Arten.
Bestimmte Lebensräume stehen nach § 30 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes unter besonderem Schutz. Von diesen Schutzbestimmungen kann auf Antrag in begründeten Fällen eine Ausnahme erteilt werden.
Diese Unterlagen benötigen Sie
- Antrag mit Begründung
Diese Kosten entstehen bei uns
- 30 bis 5.000 €