Umkennzeichnung eines Kfz (auch wegen Diebstahl bzw. Verlust der Kennzeichen)
Das Kraftfahrzeug ist bereits im Rhein-Kreis Neuss zugelassen und muss (Diebstahl, Verlust) bzw. soll (Wunschkennzeichen) mit einem anderen Kennzeichen versehen werden.
Auf persönlichen Wunsch ist es jederzeit möglich, dem Fahrzeug ein anderes, verfügbares Kennzeichen zuzuteilen.
Bei einem Diebstahl der Kennzeichen sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit eine Anzeige bei der Polizei erstatten, die Sie dann bitte mitbringen. Bei einem Verlust muss eine entsprechende Verlusterklärung abgegeben werden.
Das bisherige Kennzeichen wird bei Diebstahl und Verlust für zehn Jahre gesperrt; dem Kraftfahrzeug wird ein neues Kennzeichen zugeteilt.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist.
Hinweis: Ein neuer Wohnsitz muss vorher beim Einwohnermeldeamt der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung angemeldet werden.
Wenn die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist (bzw. werden soll), nicht persönlich erscheint, benötigt die beauftragte Person immer
- eine schriftliche Vollmacht (siehe Downloads),
- den eigenen Lichtbildausweis sowie
- den Lichtbildausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Generell sollten Sie bei einem Diebstahl unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei erstatten. In der Regel erhalten Sie dort eine entsprechende Bestätigung.
Die Verlusterklärung dokumentiert das Fehlen des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I. Das entsprechende Formular finden Sie am Seitenende.
Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
Bei der Zulassung eines Fahrzeugs ist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Die Hauptuntersuchung wird umgangssprachlich "TÜV" genannt.
Nach der Erstzulassung eines Pkw wird die Hauptuntersuchung in der Regel nach drei Jahren fällig, danach alle zwei Jahre. Eine Übersicht der Untersuchungsintervalle nach der Erstzulassung finden Sie hier.
Das oder die noch vorhandenen amtliche(n) Kennzeichen.
Diese Kosten entstehen bei uns
ab 27,40 Euro
TERMIN vereinbaren
Vereinbaren Sie online einen persönlichen Termin im Straßenverkehrsamt.
Ohne Termin ist zurzeit kein Besuch möglich!
Termin vereinbaren
Diese Dienststellen helfen Ihnen weiter
Straßenverkehrsamt Neuss
Oberstraße 91
41460 Neuss
Der Servicebereich der Hauptstelle in Neuss hat wie folgt geöffnet:
- montags bis donnerstags
- von 08:00 bis 15:30 Uhr
- freitags
- von 08:00 bis 12:00 Uhr
Straßenverkehrsamt in Grevenbroich
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
Montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr, freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Straßenverkehrsamt in Dormagen
Kieler Straße 26
41540 Dormagen
Montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr.
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Straßenverkehrsamt in Meerbusch
Dr.-Franz-Schütz-Platz 1
40667 Meerbusch
Montags von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr. Dienstags und donnerstags ist die Außenstelle nicht geöffnet.