Neuwagenkauf in anderen EU-Ländern wird leichter
Straßenverkehr |
Für Personen, die ihren Neuwagen in einem Mitgliedsstaat der Europäischen-Union kaufen und bei ihrer Zulassungsbehörde anmelden möchten, wurden die Zulassungsformalitäten ab dem 29.04.2009 vereinfacht. Die so genannte Übereinstimmungsbescheinigung macht dies möglich.
Diese Bescheinigung gilt für alle Neufahrzeuge, für die ab dem 29.04.2009 eine EG-Typgenehmigung erteilt wurde; sie wird dem Käufer vom Hersteller des Fahrzeugs mitgeliefert. Darin wird bestätigt, dass das Fahrzeug alle in der Europäischen-Union geltenden technischen Voraussetzungen erfüllt und somit in jedem Mitgliedsstaat frei in den Verkehr gebracht werden darf.
Dank dieser europäischen Bescheinigung kann der Verbraucher alle Vorteile des EU-Binnenmarktes beim Autokauf nutzen.