Häufig gestellte Fragen
Alkohol am Steuer.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
- Ich habe zweimal ein Fahrrad unter Alkoholeinfluss geführt. Beim ersten Mal wurden 0,5 und beim zweiten Mal 0,7 Promille festgestellt. Kann man mir wegen dieser Vorfälle den Führerschein entziehen?
- Mir wurde vor einigen Tagen der Führerschein durch die Polizei eingezogen, weil ich mit 1,7 Promille mit meinem Pkw gefahren bin. Wann bekomme ich den Führerschein zurück?
- Am 31.05. hat die Polizei meinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer sichergestellt. In dem darauf folgenden Urteil hat der Richter eine Sperrfrist von 6 Monaten festgelegt. Bekomme ich den Führerschein Ende November wieder zurück?
- Mir wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Ich besaß die Klassen B, BE und CE. Ich bin Berufskraftfahrer und durch den Fahrerlaubnisentzug arbeitslos geworden. Kann man mir die Klasse CE nicht ausnahmsweise jetzt schon wiedererteilen, obwohl die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist?
1. Ich habe zweimal ein Fahrrad unter Alkoholeinfluss geführt. Beim ersten Mal wurden 0,5 und beim zweiten Mal 0,7 Promille festgestellt. Kann man mir wegen dieser Vorfälle den Führerschein entziehen?
Ja, unter Umständen. In solchen Fällen wird vor einer Entscheidung über die Fahrerlaubnis stets eine medizinisch-psychologische Untersuchung durchgeführt. Je nach Ergebnis der Untersuchung kann der Führerschein entzogen werden.
2. Mir wurde vor einigen Tagen der Führerschein durch die Polizei eingezogen, weil ich mit 1,7 Promille mit meinem Pkw gefahren bin. Wann bekomme ich den Führerschein zurück?
Bei einer Trunkenheitsfahrt leitet die Polizei ein Strafverfahren ein. Wenn es dann zur Entziehung der Fahrerlaubniskommt, wird in dem anschließenden Urteil auch die Sperrfrist festgesetzt.
3. Am 31.05. hat die Polizei meinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer sichergestellt. In dem darauf folgenden Urteil hat der Richter eine Sperrfrist von 6 Monaten festgelegt. Bekomme ich den Führerschein Ende November wieder zurück?
Die Sperrfrist beginnt mit dem Tag, an dem das Urteil gesprochen wurde. Bei der Festsetzung der Sperrfrist hat der Richter bereits berücksichtigt, wie viel Zeit zwischen Sicherstellung und Urteilsverkündung bereits vergangen sind und die restliche Sperrfrist dementsprechend festgesetzt. Das Ende der Sperrfrist ist in Ihrem Fall also zwangsläufig später.
4. Mir wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Ich besaß die Klassen B, BE und CE. Ich bin Berufskraftfahrer und durch den Fahrerlaubnisentzug arbeitslos geworden. Kann man mir die Klasse CE nicht ausnahmsweise jetzt schon wiedererteilen, obwohl die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist?
Die Fahrerlaubnisbehörde ist an das Urteil aus dem Strafverfahren gebunden und kann keine Ausnahmen erteilen.
Ausländischer Führerschein.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
- Darf ich mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen?
- Darf ich mit dem Internationalen Führerschein in Deutschland fahren?
- Was passiert bei Umschreibung mit dem nationalen Führerschein?
- Innerhalb welchen Zeitraumes muss ich die ausländische Fahrerlaubnis umschreiben?
- Werden Führerscheine aus den USA in Deutschland anerkannt oder muss ich den Führerschein noch einmal machen?
1. Darf ich mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen?
Mit dem ausländischen Führerschein darf man 6 Monate lang, ab Beginn des gewöhnlichen Aufenthalts, ein Kraftfahrzeug führen. Die ausländische Fahrerlaubnis muss rechtmäßig erworben worden sein und zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis müssen Sie Ihren ständigen Aufenthalt in diesem Staat gehabt haben (mindestens 185 Tage). Es darf sich hierbei nicht um einen Lernführerschein oder einen anderen vorläufig ausgestellten Führerschein handeln. Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis in Deutschland vorläufig oder endgültig entzogen oder besteht noch eine Sperrfrist, dürfen Sie in Deutschland kein Kraftfahrzeug führen.
2. Darf ich mit dem Internationalen Führerschein in Deutschland fahren?
Der Internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung der nationalen Klassen auf internationale Standards. Der Internationale Führerschein ist nur zusammen mit der nationalen Fahrerlaubnis gültig.
3. Was passiert bei Umschreibung mit dem nationalen Führerschein?
Bei Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis muss der ausländische Führerschein eingezogen werden. Der Führerschein verbleibt bei der Fahrerlaubnisbehörde und wird dort für 3 Jahre verwahrt. Bei EU- und EWR-Staaten oder bei Staaten, mit denen Deutschland ein Rückführabkommen geschlossen hat, werden die Führerscheine über das Kraftfahrt-Bundesamt an das jeweilige Ausstellungsland zurückgesandt.
4. Innerhalb welchen Zeitraumes muss ich die ausländische Fahrerlaubnis umschreiben?
Mit dem ausländischen Führerschein dürfen Sie 6 Monate lang in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen. Für die Umschreibung haben Sie allerdings 3 Jahre lang Zeit. Innerhalb dieser 3 Jahre muss die Umschreibung beantragt worden sein.
5. Werden Führerscheine aus den USA in Deutschland anerkannt oder muss ich den Führerschein noch einmal machen?
Ausländische Führerscheine können in der Regel ausnahmslos umgeschrieben werden, wenn es nicht um Lernführerscheine oder sogenannte "provisorische Führerscheine" handelt. Allerdings gibt es verschiedene Regeln über die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Diese sind in erster Linie davon abhängig, in welchem Staat dieser Führerschein erworben wurde. In Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung ist festgelegt, welche Führerscheine ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung umgeschrieben werden dürfen. Eine aktuelle Liste finden Sie unter dem Link "Internationaler Führerschein". In den Staaten, die dort aufgenommen wurden, bestehen ähnliche Ausbildungs- und Prüfungsvoraussetzungen. Außerdem bestehen mit diesen Staaten zwischenstaatliche Übereinkünfte über die Anerkennung von Führerscheinen.
Begleitetes Fahren ab 17.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
- Welche Unterlagen muss ich vorlegen, um am Modellversuch teilnehmen zu können?
- Meine Eltern leben getrennt. Reicht es aus, wenn meine Mutter, bei der ich lebe, alleine als Erziehungsberechtigte ihr Einverständnis zur Teilnahme abgibt?
- Ich möchte gleichzeitig die Klasse B nach dem Modell "Begleitetes Fahren ab 17" und die Klasse A beschränkt erwerben. Kann ich beide Führerscheinklassen gleichzeitig beantragen?
- Mein Vater und mein Onkel wurden bei mir als Begleitpersonen eingetragen. Nun möchte auch mein Großvater als Begleitperson eingetragen werden. Ist das noch möglich?
1. Welche Unterlagen muss ich vorlegen, um am Modellversuch teilnehmen zu können?
Neben den allgemein üblichen Unterlagen, die zum Erwerb eines jeden Führerscheines erforderlich sind, wie Antrag, Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Lichtbild, werden 2 Beiblätter zum Antrag benötigt. Auf dem ersten Beiblatt müssen die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zur Teilnahme an dem Modellversuch erklären. Auf dem zweiten Beiblatt müssen die Begleitpersonen beschrieben werden. Beide Beiblätter sind normalerweise bei den Fahrschulen vorhanden.
2. Meine Eltern leben getrennt. Reicht es aus, wenn meine Mutter, bei der ich lebe, alleine als Erziehungsberechtigte ihr Einverständnis zur Teilnahme abgibt?
Nein das reicht nicht aus. Sollte Ihrer Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen worden sein, wird sicher ein entsprechendes Urteil oder eine Bestätigung durch das Jugendamt vorgelegt werden können. Nur wenn dies vorgelegt wird, reicht das alleinige Einverständnis ihrer Mutter aus.
3. Ich möchte gleichzeitig die Klasse B nach dem Modell "Begleitetes Fahren ab 17" und die Klasse A beschränkt erwerben. Kann ich beide Führerscheinklassen gleichzeitig beantragen?
Nein das geht leider nicht. Nach dem Modell "Begleitetes Fahren ab 17" ist nur die Erteilung der Klassen B und BE möglich. Die Klasse A beschränkt darf erst mit dem Mindestalter 18 erteilt werden. Hierfür ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Die dem Antrag für die Klasse B beigefügten Unterlagen können möglicherweise bei dem Erweiterungsantrag auf Klasse A-b verwertet werden, wenn der Zeitraum zwischen beiden Anträgen nicht mehr als 6 Monate beträgt.
4. Mein Vater und mein Onkel wurden bei mir als Begleitpersonen eingetragen. Nun möchte auch mein Großvater als Begleitperson eingetragen werden. Ist das noch möglich?
Grundsätzlich ist das möglich. Allerdings müssen Ihre Erziehungsberechtigten sich damit schriftlich einverstanden erklären. Am einfachsten ist das mit dem Vordruck möglich, den Sie bei Antragstellung bereits eingereicht haben. Den Vordruck finden Sie hier.
Fahrerkarte.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
- Wie lange ist die Fahrerkarte gültig?
- Was passiert, wenn die Fahrerkarte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist oder sich nicht (mehr) im Besitz des Fahrers befindet?
- Wer trägt die Kosten für die Fahrerkarte?
- Hat der Entzug des Führerscheins Auswirkungen auf die Fahrerkarte?
- Wozu dient die Fahrerkarte?
- Welche Unterlagen muss ich vorlegen, wenn ich die Fahrerkarte bestellen will?
- Kann ich die Fahrerkarte für meinen Ehemann mit Vollmacht bestellen?
1. Wie lange ist die Fahrerkarte gültig?
Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig. Eine Verlängerung sollte 4 bis 6 Wochen vor Ablauf beantragt werden.
2. Was passiert, wenn die Fahrerkarte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist oder sich nicht (mehr) im Besitz des Fahrers befindet?
Bei Beschädigung oder Fehlfunktion hat der Fahrer die Karte an die ausstellende Führerscheinstelle zurückzugeben. Diese stellt auf Antrag eine neue Fahrerkarte für die bereits bestehende Gültigkeitsdauer aus. Die Ersatzkarte wird innerhalb von 5 Werktagen ab Beantragung (Komplettierung der Unterlagen) ausgestellt.
Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen (bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist), sofern er nachweisen kann, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums zu benutzen.
Der Fahrer hat zu Beginn seiner Fahrt die Angaben zu dem von ihm verwendeten Fahrzeug auszudrucken, auf diesem Ausdruck Geburts- und Familiennamen und Vornamen sowie die Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins einzutragen, seine Unterschrift anzubringen sowie seine Lenk- und Ruhezeiten, sonstige Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten und Arbeitsunterbrechungen einzutragen. Am Ende seiner Fahrt hat der Fahrer die von dem Kontrollgerät aufgezeichneten Zeiten auszudrucken, auf dem Ausdruck die Zeiten der nicht als Fahrtätigkeit geltenden Tätigkeiten, die seit dem Ausdruck zu Beginn der Fahrt durchgeführt worden sind, Geburts- und Familiennamen und Vornamen sowie die Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins einzutragen und mit seiner Unterschrift zu versehen.
In jedem Fall ist die neue Fahrerkarte binnen 7 Kalendertagen unter Angabe der Gründe für die vorzeitige Antragstellung zu beantragen. Zusätzlich ist im Falle des Diebstahls bei der zuständigen Behörde des Staates Anzeige zu erstatten, wo sich der Diebstahl ereignet hat, erst danach kann unter Vorlage der Diebstahlsanzeige eine neue Karte beantragt werden.
3. Wer trägt die Kosten für die Fahrerkarte?
Die Kosten für die Fahrerkarte müssen Sie tragen. Die Kosten finden Sie hier.
4. Hat der Entzug des Führerscheins Auswirkungen auf die Fahrerkarte?
Nein, der Entzug des Führerscheins hat keine Auswirkungen auf die Fahrerkarte.
5. Wozu dient die Fahrerkarte?
Die Fahrerkarte enthält die Daten zur Identität des Fahrers und ermöglicht die Speicherung von Tätigkeitsdaten.
6. Welche Unterlagen muss ich vorlegen, wenn ich die Fahrerkarte bestellen will?
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.
7. Kann ich die Fahrerkarte für meinen Ehemann mit Vollmacht bestellen?
Nein, das geht leider nicht. Ihr Ehemann muss hier bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Unterschrift leisten.