Vorläufige Fahrberechtigung nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung
Sie haben die Führerscheinprüfung bestanden, der Prüfer kann Ihnen jedoch nur eine Prüfbescheinigung aushändigen. Gründe hierfür können sein:
- Der erstellte Kartenführerschein enthält nichtzutreffende Klassenbezeichnungen. Es wurden z.B. verschiedene Klassen gleichzeitig beantragt, jedoch die Prüfung konnte erst in einer dieser Klassen erfolgreich abgelegt werden. In diesen Fällen stellt dann die Fahrerlaubnisbehörde für diese Klasse eine vorläufige Fahrerlaubnis aus, damit diese auch schon genutzt werden kann. Bei Bestehen der restlichen bzw. letzten beantragten Klasse, wird im Anschluss an die Ausstellung einer weiteren vorläufigen Bescheinigung die Fahrerlaubnis bei der Bundesdruckrei bestellt und zugesandt.
- Die durchgeführte Prüfung wurde abweichend der Antragstellung auf einem Fahrzeug anderer Antriebsart (z. B. Automatik statt Schaltgetriebe) durchgeführt, zwischenzeitlich wurde zusätzlich die Befähigung, auch Schalt-Fahrzeuge zu führen, erlangt. Der vorbereitete Führerschein ist unbrauchbar und muss neu beantragt werden.
- Die Nutzung von Sehhilfen wurde geändert. (z. B. Brille eingetragen, jedoch durch medizinischen Eingriff entbehrlich)
Gebühren:
Die Verwaltungsgebühr liegt bei 9,00 EURO (in Einzelfällen können eventuell noch weitere Kosten entstehen).
Die Gebühr können Sie vorzugsweise mit EC-Karte oder bar bezahlen.
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