Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Veranstaltungen (z. B. Straßenrennen, Polterabend oder Goldhochzeit), für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, sind erlaubnispflichtig. Des weiteren ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde für Veranstaltungen, die nicht im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden, die sich jedoch auf den Straßenverkehr auswirken können, ein Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen zu stellen.
Hinweis
Veranstaltungen, die in Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Jüchen oder Neuss stattfinden, müssen direkt bei der Stadtverwaltung beantragt werden.