Segway - Elektronische Mobilitätshilfe
Es handelt sich hierbei um einen einachsigen Selbstbalance-Roller auf zwei parallel angeordneten Rädern mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h.
Für den Betrieb dieses Fahrzeuges ist die Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das zuständige Straßenverkehrsamt erforderlich. Die Betriebserlaubnis wird auf der Basis einer Datenbestätigung des Herstellers als Betriebserlaubnis nach § 20 Straßen-Verkehrs- Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder mit einem Gutachten als Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO erteilt.
Diese Betriebserlaubnis ist beim Betrieb auf öffentlichen Straßen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Von den allgemeinen Zulassungsvorschriften sind diese Fahrzeuge ausgenommen.
Eine elektronische Mobilitätshilfe benötigt ein gültiges Versicherungskennzeichen, welches hinten am Fahrzeug unter der Schlussleuchte fest anzubringen ist.
Für das Führen einer elektronischen Mobilitätshilfe ist mindestens die Berechtigung zum Führen von Mofas erforderlich. Das Tragen eines Schutzhelmes ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
Elektronische Mobilitätshilfen dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften nur Schutzstreifen (auf der Fahrbahn mit einer Leitlinie markierte Radwege), Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren.
Sind keine derartigen Flächen vorhanden, darf auf Fahrbahnen gefahren werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt dies nur, wenn es sich nicht um Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen handelt.
Grundsätzlich darf nur einzeln hintereinander gefahren werden, unter Beachtung des Rechtsfahrgebotes.
Diese Kosten entstehen bei uns
Ab 10,50 Euro
Diese Dienststelle hilft Ihnen weiter:
Oberstraße 91
41460 Neuss
Der Servicebereich der Hauptstelle in Neuss hat wie folgt geöffnet:
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