Rote Kennzeichen für Hersteller, Händler und Werkstätten
Zuverlässigen Kfz-Herstellern, Kfz-Teile-Herstellern, Werkstätten des Kfz-Gewerbes und Kfz-Händlern kann für die betriebliche Verwendung auf Antrag ein rotes Kennzeichen zugeteilt werden. Dauerkennzeichen dürfen nur für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten verwendet werden.
Zunächst stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit Begründung für die Zuteilung des Kennzeichens; gleichzeitig sollten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadtverwaltung ein Führungszeugnis (Belegart 0 - für behördliche Anfrage) beantragen und eine firmenbezogene Auskunft über Steuersachen beim für Sie zuständigen Finanzamt einholen. Die Zulassungsbehörde fordert einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg an.
Informationen rund um den Antrag
Es erfolgt eine Besichtigung des Betriebsgeländes. Auch muss ein Nachweis über Stellplätze und einen Büroraum erbracht werden.
Die Zuteilung des roten Kennzeichens erfolgt zunächst befristet für 6 Monate; die Grundgebühr beträgt 150 Euro zuzüglich der notwendigen Auslagen. Die Grundgebühr für eine Verlängerung nach Ablauf der ersten 6 Monate (in der Regel für drei Jahre) beträgt 125 Euro zuzüglich der erforderlichen Auslagen.