Internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz
Redaktioneller Hinweis:
Der Rhein-Kreis Neuss verzichtet weiterhin auf die Authentifizierung per eID bei der Vorgangsart Außerbetriebsetzung.
Ersatzweise ist die Anmeldung an das Servicekonto.NRW erforderlich. Die Registrierung können Sie über das i-Kfz- Portal vornehmen.
Mit dem Projekt i-Kfz modernisiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das Zulassungswesen. Nach der im Januar 2015 eingeführten i-Kfz Stufe 1, welche die internetbasierte KFZ-Außerbetriebsetzung beinhaltete, folgte im Oktober 2017 die Einführung der i-Kfz Stufe 2, der internetbasierten Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen.
Mit Einführung der i-Kfz Stufe 3 zum 01.10.2019 wird die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge der Neuzulassung, Umschreibung sowie alle Varianten der Wiederzulassung ausgeweitet.
Erstmals wird die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung eingeführt. Bei der Umschreibung besteht nun für die neue Halterin / den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.
Bitte überprüfen Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit bevor Sie die Sicherheitscodes an den Zulassungsbescheinigungen sowie Kennzeichenschildern entfernen.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
So funktioniert's:
- Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben.
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen/freirubbeln.
- Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abziehen. (Achtung! Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.)
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen.
- Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht ist.
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
- Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) - ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de)
So funktioniert's:
- Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- Der Antrag wird durch eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter geprüft.
- Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
- Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de)
- Bisheriges Kennzeichen wird übernommen
So funktioniert's:
- Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I & II freilegen/freirubbeln.
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden.
- Zulassungsbescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren
- Zulassungsbescheinigung Teil I & II und ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet
Folgende Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs erfüllt sein:
- Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de)
So funktioniert's:
- Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen/freirubbeln.
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen
- Der Antrag wird durch eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter geprüft
- Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet
- Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren
Hier kommen Sie zur Online-Anwendung
Diese Dienststelle hilft Ihnen weiter
Straßenverkehrsamt Neuss
Oberstraße 91
41460 Neuss
Der Servicebereich der Hauptstelle in Neuss hat wie folgt geöffnet:
- montags bis donnerstags
- 08:00 bis 15:30 Uhr
- freitags
- 08:00 bis 12:00 Uhr