Internationaler Fahrzeugschein
Ein internationaler Fahrzeugschein ist die Übersetzung (in andere Sprachen) des nationalen Fahrzeugscheins. Er kann erforderlich sein, wenn man mit einem in Deutschland angemeldeten Fahrzeug vorübergehend außerhalb Europas fahren will. Es wird empfohlen, bei der zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Landes nachzufragen, ob ein internationaler Fahrzeugschein erforderlich ist.
Der internationale Fahrzeugschein wird zusätzlich zur vorhandenen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erstellt und hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Der internationale Fahrzeugschein darf nur außerhalb Deutschlands verwendet werden.
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
Die beauftragte Person benötigt einen gültigen Personalausweis und eine Vollmacht sowie den gültigen Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters.
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Mit Ihrem Anliegen können Sie eine beliebige Dienststelle im Rhein-Kreis Neuss aufsuchen. Sie sind also nicht an einen bestimmten Ort gebunden! Wohnen Sie in Grevenbroich, können Sie auch die Dienststelle in Neuss, Dormagen oder Meerbusch besuchen. Ein Blick auf die aktuellen Wartezeiten bietet sich daher immer an.