Historisches Kennzeichen für historische Fahrzeuge (Oldtimerkennzeichen)
Ein historisches Kennzeichen (Oldtimerkennzeichen) erhalten Sie für Kraftfahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Das Oldtimer-Kennzeichen kann auch in Kombination mit einem Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Aufgrund des zusätzlichen Saisonhinweises könnte allerdings eine Umkennzeichnung notwendig werden (Länge der Kennzeichenkombination).
Diese Unterlagen benötigen Sie
Die amtlichen Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist.
Hinweis: Die Kennzeichenschilder dürfen vorab nicht eigenständig entstempelt werden.
Zulassungsbescheinigung, bestehend aus Teil I und II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung (wenn Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde)
Ausweis der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll.
Hinweis: Ein neuer Wohnsitz muss vorher beim Einwohnermeldeamt der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung angemeldet werden.
Durch eine Vollmacht kann jemand anderes, als die antragstellende Person, eine Leistung beantragen.
Mit der so genannten "eVB-Nummer" erbringen Sie den Nachweis über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung. Bitte beachten Sie, dass die eVB-Nummer nach sechs Monaten ihre Gültigkeit verliert. Für Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie eine spezielle Kurzzeit-eVB.
Oldimer-Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß § 23 StVZO
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, muss bei der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat (siehe Downloads) abgegeben werden. Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein.
Diese Kosten entstehen bei uns
ab 27,40 Euro
Diese Dienststellen helfen Ihnen weiter
Straßenverkehrsamt Neuss
Oberstraße 91
41460 Neuss
Der Servicebereich der Hauptstelle in Neuss hat wie folgt geöffnet:
- montags bis donnerstags
- von 08:00 bis 15:30 Uhr
- freitags
- von 08:00 bis 12:00 Uhr
Straßenverkehrsamt in Grevenbroich
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
Montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr, freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Straßenverkehrsamt in Dormagen
Kieler Straße 26
41540 Dormagen
Montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr.
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Straßenverkehrsamt in Meerbusch
Dr.-Franz-Schütz-Platz 1
40667 Meerbusch
Montags von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr. Dienstags und donnerstags ist die Außenstelle nicht geöffnet.