Aufgrund des Coronavirus kommt es weiterhin zu Einschränkungen im Publikumsverkehr des Straßenverkehrsamtes. So sind die Besuchsmöglichkeiten nur noch mit einem persönlichen Termin möglich.
Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
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Inhalt
Führerschein zur Fahrgastbeförderung (Erstantrag)
Sie möchten gewerblich oder geschäftsmäßig in einem der folgenden Fahrzeuge Personen befördern: Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw für Ferienziel-Fahrten, Pkw im Linienverkehr oder ein Fahrzeug im Schüler- oder Behindertenspezialverkehr. Bevor Sie diese Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie im Besitz eines Führerscheines zur Fahrgastbeförderung sein.
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Mindestalter 21 Jahre, bei Krankenwagen 19 Jahre
EU-Kartenführerschein der Klasse B seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen ein Jahr.
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für fünf Jahre erteilt.
Eine Ortskenntnisprüfung ist für Taxi grundsätzlich vorgeschrieben.
Koordiniert werden die Ortskenntnisprüfungen über den TÜV Mönchengladbach, telefonisch erreichbar unter der Rufnummer 02161/822-110, -116- und 117. Die Prüfungen werden dort und bei den Prüfstellen des TÜV im Rhein-Kreis Neuss durchgeführt.
Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck. Sie können die Untersuchung bei einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und einigen weiteren Kriterien. Der Test kann nur in bestimmten Instituten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Apparaturen verfügen. An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind, also Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmer, Hilfsorganisationen im Krankentransport. Das Leistungspsychologische Gutachten ist bei erstmaliger Erteilung, bei Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit sowie ab dem 60. Lebensjahr erforderlich.
Ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis eines Augenarztes. Diese Untersuchung können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner, einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung durchführen lassen.
Diese Kosten entstehen bei uns
ab 42,60 Euro (weitere Gebühren fallen an, wenn der Führerschein getauscht werden muss)