Ein Besuch des Straßenverkehrsamtes ist nur mit einem persönlichen Termin möglich. Vereinbaren Sie bitte hier Ihren Termin: Online-Terminvereinbarung Sofern die Personalsituation es zulässt, werden zu den Standardterminen tagesaktuell jeden Vormittag zwischen 8 und 8.30 Uhr weitere Termine eingestellt.
Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
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Inhalt
Führerschein für Lkw (Ersterteilung)
Sie möchten die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse für LKW (C, CE, C1 oder C1E) beantragen.
Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (bei 18 Jahre C1 und C1E sowie 21 Jahre bei C und CE) stellen. Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen wird die Prüfstelle des TÜV mit der Durchführung der Prüfung beauftragt.
Ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis eines Augenarztes. Diese Untersuchung können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner, einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung durchführen lassen.
Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck. Sie können die Untersuchung bei einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
Ein biometrisches Passbild erfüllt bestimmte Anforderungen, die zur erleichterten Gesichtserkennung beitragen (etwa neutraler Gesichtsausdruck und eine frontale Aufnahme). Auf der Internetseite der Bundesdruckerei finden Sie hierzu detaillierte Informationen.
Bei gewerblicher Nutzung der Führerscheinklasse wird eine Berufskraftfahrerqualifikation benötigt. Bei Besitzstand der alten Klasse 3 (C1, C1E und CE70) ist der Nachweis erst ab September 2016 zu erbringen.