Führerschein für Kleinkrafträder und Zugmaschinen
Sie möchten die erstmalige Erteilung eines Führerscheines (T, L) beantragen. Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis setzt immer die Ausbildung in einer Fahrschule voraus. Dort können Sie auch den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ausfüllen. Die Fahrschule wird Ihnen dabei behilflich sein.
Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (16 Jahre mit Einverständniserklärung der Erzeihungsberechtigten) stellen. Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen wird die Prüfstelle des TÜV mit der Durchführung der Prüfung beauftragt. Der Führerschein wird nach bestandener Prüfung in der Regel ausgehändigt, sofern der Bewerber das Mindestalter für die beantragte Klasse erreicht hat.
Diese Unterlagen benötigen Sie:
Diese Kosten entstehen bei uns
ab 42,60 Euro