Fahrtenbuch
Trotz entsprechender umfangreicher Ermittlungen lässt sich manchmal nicht feststellen, wer mit einem Fahrzeug einen Verkehrsverstoß begangenen hat. Das Bußgeldverfahren muss dann eingestellt werden. Um weitere dieser Fälle zu vermeiden, beantragt die jeweilige Bußgeldstelle hier die Auferlegung eines Fahrtenbuches, wenn die Ordnungswidrigkeit mit mindestens einem Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg zu ahnden gewesen wäre. Der Fahrzeughalter wird dann zum Führen eines Fahrtenbuches von mindestens 6 Monaten verpflichtet, die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des Fahrzeughalters.
Das Fahrtenbuch muss bei jeder Fahrt ausgefüllt, mitgeführt und bei Kontrollen der Polizei vorgezeigt werden. Außerdem ist das Fahrtenbuch in der Kfz-Zulassungsbehörde Neuss zur Prüfung vorzulegen.
Hält sich der Fahrzeughalter nicht an diese Auflagen, wird ein Zwangsgeld festgesetzt bzw. ein Ordnungswidrigkeit-Verfahren eingeleitet. Dann drohen neben dem Zwangsgeld 50 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Diese Kosten entstehen bei uns
Ab 67,00 Euro
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Rechtsgrundlage(n)
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