Bußgelder (festsetzen, einzahlen)
Für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten Regeln, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen enthalten sind und jedem Fahrzeugführer im Rahmen des theoretischen Unterrichts vermittelt werden.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Bußgeldstelle des Rhein-Kreises Neuss ahndet diese Ordnungswidrigkeiten, hauptsächlich Geschwindigkeitsüberschreitungen und die sonstigen Verstöße im Straßenverkehr.
Bußgelder können auf eines der Konten des Rhein-Kreises Neuss oder direkt beim Servicecenter im Kreishaus Neuss eingezahlt werden.
Online-Anhörung
Im Rahmen der Online-Anhörung haben Betroffene in Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren die Möglichkeit, sich digital zu den Sachverhalten zu äußern. Dadurch entfallen Postwege und Portokosten.
Auf dem Anhörungsbogen finden Sie am Seitenende eine Kennung und ein Passwort. Mit diesen Daten können Sie sich einfach auf unserem Online-Portal anmelden. Ihre Daten sind für andere Internetnutzer natürlich nicht sichtbar.