Begleitendes Fahren ab 17
17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung bestanden haben, dürfen bis zu ihrem 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Der Antrag auf begleitendes Fahren kann frühestens mit 16,5 Jahren gemeinsam mit dem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B und ggf. zusätzlich Klasse BE gestellt werden.
Das Fahren vor dem 18. Geburtstag ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft:
- bis zum 18. Geburtstag darf der Fahranfänger nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren,
- die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig, im Ausland dürfen die Jugendlichen daher nicht fahren
- die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder der Klasse 3 besitzen,
- die Begleitperson darf bei Antragstellung maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben,
- die Begleitperson muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein,
- die Begleitperson muss ihren eigenen Führerschein mitführen.
Hinweis
Nach bestandener Fahrprüfung wird durch den Prüfer die Prüfbescheinigung (Fahrberechtigung B 17) ausgehändigt. Diese ist auch noch drei Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Sie gilt dann ohne Begleitperson für 3 Monate als Fahrberechtigung. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann die Prüfbescheinigung gegen den Kartenführerschein ausgetauscht werden.
Diese Unterlagen benötigen Sie:
Diese Kosten entstehen bei uns
43,40 Euro sowie 5,10 Euro pro Begleitperson und 7,70 Euro für die Prüfbescheinigung