Ausfuhrkennzeichen
Das Kraftfahrzeug soll endgültig ins Ausland verbracht werden. Für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens werden die vorhandenen Fahrzeugdokumente, soweit es sich um nach dem 01.10.2005 ausgestellte Dokumente handelt, fortgeschrieben. Die Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens wird in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. In dieser wird die Gültigkeit des zugeteilten Ausfuhrkennzeichens vermerkt (maximal 1 Monat). Zusätzlich wird auf Wunsch ein Internationaler Fahrzeugschein ausgestellt.
Steuerpflicht
Ausfuhrkennzeichen sind dann ab dem Tag der Ausstellung für mindestens 1 Monat steuerpflichtig.
Ab dem 1. Februar 2014 ist die Abgabe eines tagesaktuellen SEPA-Mandats erforderlich. Ohne SEPA-Mandat ist vor Zulassung eine Bareinzahlung beim Hauptzollamt notwendig. Die Steuerpflicht kann auch durch eine zahlungswillige dritte Person erfüllt werden. Das für den Rhein-Kreis Neuss zuständige Zollamt ist das Hauptzollamt Krefeld, B23, Medienstraße 1, 47807 Krefeld.
Diese Unterlagen benötigen Sie:
Ein gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Ausweisdokument der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll.
Wenn die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist (bzw. werden soll), nicht persönlich erscheint, benötigt die beauftragte Person immer
- eine schriftliche Vollmacht (siehe Downloads),
- den eigenen Lichtbildausweis sowie
- den Lichtbildausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Bei Zulassungen auf Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind, benötigen wir
Bei Zulassungen auf eine juristische Person benötigen wir
- GmbH
- aktueller Auszug aus dem Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Original-Lichtbildausweis des rechtsgeschäftlichen Vertreters (Geschäftsführer, Prokurist)
- eine beauftragte Person muss sich zusätzlich mit ihrem eigenen Lichtbildausweis ausweisen und eine unterschriebene Vollmacht des rechtsgeschäftlichen Vertreters vorlegen.
- Einzelunternehmen
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- Original-Lichtbildausweis des Inhabers
- eine beauftragte Person muss sich zusätzlich mit ihrem eigenen Lichtbildausweis ausweisen und eine unterschriebene Vollmacht des Inhabers vorlegen.
- Bei einer Zulassung auf Personenmehrheiten (etwa GbR) sind die Personalausweise und Unterschriften von allen Personen erforderlich. Außerdem muss eine Person erklären, dass sie die Haftung für das Fahrzeug übernimmt (siehe Downloads).
Für ein Fahrzeug, das auf Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden soll, muss eine besondere Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Es muss eine Zulassungsbescheinigung vorgelegt werden. Diese besteht entweder:
- aus der Zulassungsbescheinigung Teil I und II, oder
- aus dem Fahrzeugbrief und dem Fahrzeugschein bzw. der Abmeldebescheinigung, wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde.
Hinweis: Bei Vorlage ausländischer Fahrzeugdokumente muss das Fahrzeug bei Zuteilung der Ausfuhrkennzeichen identifiziert werden!
Die amtlichen Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist.
Hinweis: Die Kennzeichenschilder dürfen vorab nicht eigenständig entstempelt werden.
Bei der Zulassung eines Fahrzeugs ist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Die Hauptuntersuchung wird umgangssprachlich "TÜV" genannt.
Nach der Erstzulassung eines Pkw wird die Hauptuntersuchung in der Regel nach drei Jahren fällig, danach alle zwei Jahre. Eine Übersicht der Untersuchungsintervalle nach der Erstzulassung finden Sie hier.
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, muss bei der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat (siehe Downloads) abgegeben werden. Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein.
Diese Kosten entstehen bei uns
ab 34,60 Euro
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Ausfuhrkennzeichen können Sie unabhängig Ihres Wohnortes nur in den Dienststellen Neuss, Grevenbroich und Dormagen beantragen. Sie sind also nicht an einen bestimmten Ort gebunden! Wohnen Sie in Grevenbroich, können Sie auch die Dienststelle in Neuss oder Dormagen besuchen. Ein Blick auf die aktuellen Wartezeiten bietet sich daher immer an.
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Diese Dienststellen helfen Ihnen weiter:
Straßenverkehrsamt Neuss
Oberstraße 91
41460 Neuss
Der Servicebereich der Hauptstelle in Neuss hat wie folgt geöffnet:
- montags bis donnerstags
- von 08:00 bis 15:30 Uhr
- freitags
- von 08:00 bis 12:00 Uhr
Straßenverkehrsamt in Grevenbroich
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
Montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr, freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Straßenverkehrsamt in Dormagen
Kieler Straße 26
41540 Dormagen
Montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr.
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Straßenverkehrsamt in Meerbusch
Dr.-Franz-Schütz-Platz 1
40667 Meerbusch
Montags von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr. Dienstags und donnerstags ist die Außenstelle nicht geöffnet.