Anschrift in den Fahrzeugpapieren ändern
Wenn Sie innerhalb des Rhein-Kreises Neuss umgezogen sind, müssen Sie Ihre neue Adresse so schnell wie möglich in die Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise den Fahrzeugschein eintragen lassen.
Wer innerhalb des Rhein-Kreises Neuss umzieht, kann die Anschrift in den Fahrzeugpapieren direkt in den Bürgerbüros ändern lassen. Damit entfällt der zusätzliche Gang zum Straßenverkehrsamt.
Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen, wenn bereits eine Änderung mittels Adressaufkleber in einem Bürgeramt vorgenommen wurde.
Wichtiger Hinweis:
Die Änderung der Halteranschrift in den Bürgerbüros, kann ausschließlich nur von privaten Fahrzeughaltern vorgenommen werden.
Stadt Dormagen
Paul-Wierich-Platz 2
41540 Dormagen
Telefon: 02133/257-0
Internet: www.dormagen.de
Stadt Grevenbroich
Am Markt 3
41515 Grevenbroich
Telefon: : 02181/608-0
Internet: www.grevenbroich.de
Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen
Telefon: 02165 915-0
Internet: www.juechen.de
Stadt Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Telefon: 02131 987
Internet: www.kaarst.de
Stadt Korschenbroich
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
Internet: www.korschenbroich.de
Stadt Meerbusch (Büderich)
Dr. Franz-Schütz-Platz 1
40667 Meerbusch
Internet: www.meerbusch.de
Stadt Meerbusch (Lank-Latum)
Wittenberger Straße 1
40668 Meerbusch
Internet: www.meerbusch.de
Stadt Neuss
Markt 2
41460 Neuss
Internet: www.neuss.de
Gemeinde Rommerskirchen
Rathaus/ Bahnstraße 51
41569 Rommerskichen
Telefon: 02183 800-0
Internet: www.rommerskirchen.de
Diese Unterlagen benötigen Sie:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist.
Hinweis: Ein neuer Wohnsitz muss vorher beim Einwohnermeldeamt der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung angemeldet werden.
Bei Zulassungen auf Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind, benötigen wir
Bei Zulassungen auf eine juristische Person benötigen wir
- GmbH
- aktueller Auszug aus dem Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Original-Lichtbildausweis des rechtsgeschäftlichen Vertreters (Geschäftsführer, Prokurist)
- eine beauftragte Person muss sich zusätzlich mit ihrem eigenen Lichtbildausweis ausweisen und eine unterschriebene Vollmacht des rechtsgeschäftlichen Vertreters vorlegen.
- Einzelunternehmen
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- Original-Lichtbildausweis des Inhabers
- eine beauftragte Person muss sich zusätzlich mit ihrem eigenen Lichtbildausweis ausweisen und eine unterschriebene Vollmacht des Inhabers vorlegen.
- Bei einer Zulassung auf Personenmehrheiten (etwa GbR) sind die Personalausweise und Unterschriften von allen Personen erforderlich. Außerdem muss eine Person erklären, dass sie die Haftung für das Fahrzeug übernimmt (siehe Downloads).
Wenn die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist (bzw. werden soll), nicht persönlich erscheint, benötigt die beauftragte Person immer
- eine schriftliche Vollmacht (siehe Downloads),
- den eigenen Lichtbildausweis sowie
- den Lichtbildausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 2005 an- bzw. umgemeldet wurden, besitzen noch den herkömmlichen Fahrzeugschein. Danach werden Fahrzeuge nur noch mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestattet. Hierzu ist die Vorlage des alten Fahrzeugbriefes erforderlich.
TERMIN vereinbaren
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Ohne Termin ist zurzeit kein Besuch möglich!
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FRÜH-/SPÄTDIENST im Kreishaus Neuss!
Diese Dienstleistung können Sie im Bürger-Servicecenter Neuss beantragen, wenn unser Straßenverkehrsamt geschlossen hat.
Infos & Öffnungzeiten: Bürger-Servicecenter Neuss
Diese Dienststellen helfen Ihnen weiter:
Straßenverkehrsamt Neuss
Oberstraße 91
41460 Neuss
Der Servicebereich der Hauptstelle in Neuss hat wie folgt geöffnet:
- montags bis donnerstags
- von 08:00 bis 15:30 Uhr
- freitags
- von 08:00 bis 12:00 Uhr
Straßenverkehrsamt in Grevenbroich
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
Montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr, freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Straßenverkehrsamt in Dormagen
Kieler Straße 26
41540 Dormagen
Montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr.
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Straßenverkehrsamt in Meerbusch
Dr.-Franz-Schütz-Platz 1
40667 Meerbusch
Montags von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr. Dienstags und donnerstags ist die Außenstelle nicht geöffnet.