Leistungen Jobcenter/Sozialamt
Grundsicherung SGB II
Wenn Sie erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt oder den Ihrer Familie nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Diese umfassen das Arbeitslosengeld II sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).
Um diese Leistungen zu beantragen, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss. Dieses ist eine Einrichtung in gemeinsamer Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss und der Agentur für Arbeit Mönchengladbach.
Die Mitarbeitenden des Jobcenters helfen Ihnen nicht nur dabei, Ihren Lebensunterhalt zu sichern, sondern unterstützen Sie auch bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit und der beruflichen Qualifizierung. Beraten werden Sie außerdem zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, die der Bildung Ihrer Kinder und deren Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben dienen.
Nähere Informationen zu den Aufgaben und Leistungen des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss und seine Kontaktdaten finden Sie über den Internetlink unten.
Sozialhilfe SGB XII
Der Rhein-Kreis Neuss ist in vielen Bereichen örtlicher Träger der Sozialhilfe. Er hilft jenen Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen finanziellen Mitteln bestreiten können oder die aufgrund besonderer Lebensumstände Hilfe brauchen.
Um die Wege für Sie so kurz wie möglich zu halten, wird die Mehrzahl der Leistungen nach dem SGB XII durch die acht kreisangehörigen Kommunen erbracht. Das Sozialamt Ihres Wohnortes ist neben der Bearbeitung von Anträgen auch für die Beratung zuständig.
Dazu gehören insbesondere folgende Leistungen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 ff. SGB XII)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII)
- Leistungen der Bildung und Teilhabe (§ 34 SGB XII)
- Hilfe zur Gesundheit (§ 48 SGB XII)
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 70 SGB XII)
- Bestattungskosten (§ 74 SGB XII)
Über den Link unten finden Sie eine Liste der Sozialämter im Rhein-Kreis Neuss mit den jeweiligen Kontaktdaten.