Behinderten-Fahr-Dienst (Leichte Sprache)
Der Rhein-Kreis Neuss hat einen Fahr-Dienst
für körperlich behinderte oder blinde Menschen.
Vor allem für Rollstuhl-Fahrer und Rollstuhl-Fahrerinnen
ist der Fahr-Dienst eine Möglichkeit am Leben teilzunehmen.
Wer darf den Fahr-Dienst nutzen?
Menschen, die im Kreis Neuss wohnen
und einen Schwer-Behinderten-Ausweis haben.
Schwer-Behinderten-Ausweise haben Merk-Zeichen.
Das sind die Merk-Zeichen:
muss eines dieser Merk-Zeichen haben:
- aG, das steht für außer gewöhnlich geh-behindert.
- Bl, das steht für blind.
- B oder BN dann darf man eine Begleit-Person mitnehmen.
Um dem Fahr-Dienst nutzen zu können,
müssen Sie bei den Merk-Zeichen B und BN
auch die Merk-Zeichen aG und Bl haben.
Sie sind geh-behindert und haben keinen Schwer-Behinderten-Ausweis?
Oder noch kein Merk-Zeichen aG im Schwer-Behinderten-Ausweis?
Sie können den Fahr-Dienst trotzdem nutzen.
Sie bekommen einen Berechtigungs-Ausweis.
Der ist gültig bis Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis haben.
Aber nicht länger als ein Jahr.
Wo stellen Sie einen Antrag?
Bei allen Sozial-Ämtern.
Und bei der Für-Sorge-Stelle vom Rhein-Kreis Neuss.
Adresse:
Lindenstraße 4-6
41515 Grevenbroich.
Wer macht den Fahr-Dienst und Anmeldung der Fahrten?
Den Fahr-Dienst macht die Firma KBW GmbH.
Wenn Sie einen Berechtigungs-Ausweis haben,
können Sie Fahrten beantragen.
Das geht per Telefon, Fax oder E-Mail-
Telefon-Nummer: 021 61 – 99 08 150
Fax-Nummer: 021 61 – 99 08 150 1
E-Mail-Adresse: info(at)kb-west.de
Anmeldungen per Post sind erst nach Bestätigung
der Firma KWB GmbH fest gebucht.
Zeiten für die Anmeldung:
Montag bis Samstag von 8 Uhr bis 18 Uhr.
An Feier-Tagen ist keine Anmeldung möglich.
Zeiten für den Fahr-Dienst:
Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 22 Uhr.
Freitag bis Sonntag von 8 Uhr bis 23 Uhr.
An Feier-Tagen und dem Tag vor einem Feier-Tag von 8 Uhr bis 23 Uhr.
Für die Anmeldung brauchen wir:
- Ihren Namen und Ihre Adresse
- Abhol-Datum und Uhrzeit
- Ziel-Ort mit Adresse
- Anzahl der zu fahrenden Personen
- Hilfs-Mittel, die Sie brauchen
- Gibt es eine Begleit-Person
- Wenn möglich Telefon-Nummern von Abhol-Ort und Ziel-Ort
- Grund der Fahrten
Die Fahrten sind vor allem für Veranstaltungen von:
- Kultur
- Sport
- Besuch von Familien-Angehörigen
- Besuch von Freunden
- Einkauf
Diese Fahrten werden nicht vom Rhein-Kreis Neuss bezahlt:
- Arzt-Besuche
- Krankenhaus-Aufenthalte
- Therapie-Maßnahmen
Diese Fahrten werden von Ihrer Kranken-Kasse bezahlt.
Auch Fahrten zur Arbeit werden nicht bezahlt.
Mehr Infos bekommen Sie bei der Fürsorge-Stelle vom Rhein-Kreis Neuss.
Telefon-Nummer: 021 81 – 601 50 81.
Anzahl der Fahrten
Jeden Monat können Sie 4 Fahrten machen.
Hin-Fahrt und Rück-Fahrt sind jeweils eine Fahrt.
Sie haben nicht alle 4 Fahrten genutzt?
Dann können Sie die übrigen Fahrten nutzen.
Aber nur bis zum Ende von einem Quartal.
Ein Quartal sind immer drei Monate.
Ende vom ersten Quartal ist der 31.03.
Ende vom zweiten Quartal ist der 30.06.
Ende vom dritten Quartal ist der 30.09
Ende vom vierten Quartal ist der 31.12.
Wenn mehrere Menschen zusammen fahren,
wird nur einem die Fahrt angerechnet.
Ein Eigen-Anteil muss nur einmal bezahlt werden.
Der Fahr-Dienst kann nur im Rhein-Kreis Neuss genutzt werden.
Und bis zu 15 Kilometern außerhalb vom Kreis-Gebiet.
Kosten
Für jede Fahrt müssen Sie 1,50 Euro zahlen.
Und für jeden Kilometer 40 Cent.
Höchstens 7,50 Euro.
Sie wollen mehr als 15 Kilometer fahren?
Dann müssen jeden Kilometer mehr bezahlen.
Außer Sie wollen:
- Ins Gebiet der Stadt Dormagen
- Ins Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen
- Nach Köln-Zentrum
- Nach Krefeld-Zentrum
- Düsseldorf
- Mönchengladbach
Die Kosten müssen direkt am Ende einer Fahrt bezahlt werden.
Diese Menschen müssen nichts bezahlen:
- Begleit-Personen
- Empfänger von Sozial-Hilfe
- Heim-Bewohner und Heim-Bewohnerinnen
Wichtig
- Wenn Sie Fahrten am selben Tag absagen,
müssen Sie vielleicht 2,50 Euro zahlen. - Menschen mit Behinderung haben nicht automatisch Anspruch
auf den Fahr-Dienst. - Sie haben keinen Anspruch auf einen Einzel-Fahr-Dienst.
- Sie dürfen nicht im Auto rauchen.
- Wir holen Sie an der Straße ab und bringen Sie auch nur bis zur Straße.
Der Text in Leichter Sprache wurde erstellt vom:
Das ist wichtig:
Damit der Text leichter zu lesen ist:
Wir sprechen im Text meistens von Männern.
Wir meinen aber immer alle Menschen.
Der Text wurde übersetzt vom Büro für Leichte Sprache Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss e.V.
Der Text wurde geprüft von einer Prüfgruppe vom Büro für Leichte Sprache Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss e.V.
Die Bilder sind von Stefan Albers. ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2015