Ausbildungs-Förderung (Leichte Sprache)
Was ist BAföG?
Eine Ausbildung oder ein Studium kosten oft Geld.
Nicht jeder kann eine Ausbildung oder ein Studium bezahlen.
Darum gibt es ein Gesetz.
Es heißt: Bundes-Ausbildungs-Förderung-Gesetz.
Kurz BAföG.
Mit dem Geld aus dem BAföG kann ein Teil einer Ausbildung
oder ein Teil von einem Studium bezahlt werden.
Das Schüler-BAföG unterstützt Schüler und Schülerinnen in ihren Ausbildungen.
Das Schüler-BAföG ist ein Zuschuss.
Das Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden.
Das normale BAföG muss zur Hälfte zurückgezahlt werden.
Wer ist zuständig für BAföG?
Das Amt für Ausbildungsförderung, dort wo die Eltern wohnen.
Aber es gibt Ausnahmen.
Wenn Sie eine dieser Schulen besuchen:
- Abend-Gymnasium
- Kollegs
- Höheren Fachschule
- Akademie
Dann ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig,
in der Stadt in der die Schule ist.
Welche Gründe für BAfÖG gibt es für Schüler?
Schüler können einen Anspruch auf
BAföG haben, wenn Sie auf diese Schulen gehen:
- Ab der 10. Klasse kann man BafÖG nur bekommen,
wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt.
Und man eine weiterführende allgemeinbildende Schule besucht. - Schulen bei denen man einen Berufs-Abschluss bekommt.
Oder Schulen bei denen man einen Schul-Abschluss bekommt.
Zum Beispiel:- Berufs-Fach-Schulen, für die vorher keine Ausbildung gemacht werden musste.
Bei denen man aber einen Berufs-Abschluss nach 2 Jahren bekommt. - Fach- und Fach-Oberschulen, für die man vorher keine Ausbildung gemacht haben muss.
- Fach- und Fach-Oberschulen, für die man eine Ausbildung gemacht haben muss
- Abend-Schulen und Kollegs
- Berufs-Fach-Schulen, für die vorher keine Ausbildung gemacht werden musste.
Sie möchten wissen ob Sie auf eine dieser Schulen gehen
und BAföG bekommen können?
Dann fragen Sie bei uns im Kreis-Haus nach.
Wir haben Sprech-Stunden.
Diese Sprech-Stunden gibt es online:
Zum virtuellen Bürgerbüro
Anträge
Sie möchten einen Antrag auf BAföG stellen?
Das geht beim Amt für Ausbildungs-Förderung der Stadt Grevenbroich.
Im Internet: Jetzt BAföG-Antrag stellen
Oder Sie schicken einen BAföG-Antrag an diese E-Mail-Adresse: ausbildungsfoerderung(at)rhein-kreis-neuss.de
Mehr Infos bekommen Sie:
- Auf der Internetseite: Zur Website BAföG digital
Dort gibt es auch Beispiele und Formulare.
Und man kann sich das BAföG berechnen lassen. - Unter dieser kostenlosen Telefon-Nummer 0800 2236341.
Montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Freitags von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. - Über das Bundes-Ministerium für Bildung und Forschung
Adresse:
BAföG-Info
53170 Bonn
Dort können Sie zum Beispiel ein Info-Heft bestellen.
Der Text in Leichter Sprache wurde erstellt vom:
Das ist wichtig:
Damit der Text leichter zu lesen ist:
Wir sprechen im Text meistens von Männern.
Wir meinen aber immer alle Menschen.
Der Text wurde übersetzt vom Büro für Leichte Sprache Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss e.V.
Der Text wurde geprüft von einer Prüfgruppe vom Büro für Leichte Sprache Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss e.V.
Die Bilder sind von Stefan Albers. ©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2015