Kreisentwicklungskonzept Inklusion
Der Rhein-Kreis Neuss hat 2013 das Kreisentwicklungskonzept “Inklusion von Menschen mit Behinderung” erstellt, welches im März 2014 durch den Kreistag beschlossen wurde. Dieses Konzept wurde im Jahr 2024 fortgeschrieben.
Mit verschiedenen Maßnahmen werden wir die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention nach Selbstbestimmung, Nichtdiskriminierung, Gleichstellung und der vollen und wirksamen Teilhabe für behinderte Menschen bereits in vielen Bereichen umgesetzt. Trotz der Verankerung im Gesetz ist die gewünschte inklusive Gesellschaft ein Prozess und benötigt die Akzeptanz und Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürgern sowie der Institutionen.
Ziel des Rhein-Kreises Neuss ist, Barrieren möglichst abzubauen oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Menschen, die im Alltag eingeschränkt sind, dürfen eine Sensibilität für ihre spezifischen Belange erwarten und sollten unsere Unterstützung erhalten.
Chancengleichheit, Mitspracherecht, Beteiligungskultur und eine barrierefreie Gesellschaft sind wichtige Aspekte, die der Rhein-Kreis Neuss durch Projekte und Maßnahmen fördert.