Investitionskostenzuschuss Tages-, Nacht- & Kurzzeitpflege
Antrag auf Investitionskostenzuschuss
Die Träger von Einrichtungen der Tages-, Nacht-, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege haben die Möglichkeit, beim örtlichen Sozialhilfeträger einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss für den Bereich der Investitionskosten zu beantragen. Die Zuschüsse werden für die Tage gewährt, an denen ein Platz durch pflegebedürftige Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Rhein-Kreis Neuss tatsächlich genutzt worden ist.
Antragsfrist
Für jeden Monat ist ein separater Antrag zu stellen, der bis zum 15. des Folgemonats beim Rhein-Kreis Neuss eingegangen sein muss. Fristwahrend können Anträge auch über die E-Mail-Adresse am Seitenende gestellt werden.
Antragsvoraussetzungen
- Der Antrag ist vom Träger der Einrichtung zu stellen. Antragsberechtigt sind nicht die Pflegebedürftigen selbst.
- Die Pflegeeinrichtung muss sich in NRW befinden und über einen Versorgungsvertrag gemäß § 72 SGB XI verfügen.
- Die Pflegeeinrichtung muss über einen gültigen Feststellungsbescheid des zuständigen Landschaftsverbandes zur Höhe der täglichen Investitionskosten verfügen.
- Für die aufgenommenen Personen muss einen Pflegebedarf im Sinne des SGB XI nachgewiesen werden (z.B. durch den Bescheid der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades).
- Die Personen, für deren Nutzung die Pflegeeinrichtung den Antrag stellt, müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Rhein-Kreis Neuss haben. Den Pflegebedürftigen selbst dürfen die Investitionskosten durch den Träger der Pflegeeinrichtung nicht in Rechnung gestellt werden.
Digitale Antragstellung seit 1. Juli 2022
Wir haben den Antrag auf Investitionskostenzuschuss vollständig digitalisiert und das digitale Antragsverfahren verpflichtend ab dem 1. Juli 2022 umgestellt sowie die veralteten PDF-Antragsformulare entfernt. Einrichtungen, die regelmäßig einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss einreichen, erhalten ein Benutzerkonto. Einrichtungen, die gelegentlich bis selten einen Antrag stellen, können hierfür den Gastantrag verwenden.
Während weniger Papier für uns mehr Zeit, Platz und Übersicht bedeuten, liegen Ihre zusätzlichen Vorteile ebenfalls klar auf der Hand:
- Vollständige Anträge durch Antragsassistent inkl. Übernahme der Vormonatsdaten
- Pflege der Einrichtungsdaten im abgesicherten Online-Profil
- Noch schnellere Auszahlung der Fördergelder
- Anträge & Bescheide sind für 90 Tage in einem abgesicherten Bereich hinterlegt
Wie das digitale Antragsverfahren funktioniert, erfahren Sie in unseren Erklärvideos (siehe: nachfolgende Linkbox). Sie wollen sich insbesondere als Einrichtung im Rhein-Kreis Neuss für das neue Antragsverfahren registrieren? Bitte nutzen Sie hierfür das entsprechende Online-Formular (siehe: nachfolgende Linkbox).
Rechtsgrundlage(n)
§ 13 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW)