Hinweis- und Beschwerdeportal
Die WTG-Behörde prüft Pflegeeinrichtungen, Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung aber auch Angebote des Servicewohnens oder Wohngemeinschaften regelmäßig, aber auch beim Vorliegen von Hinweisen oder Beschwerden. Auch anonyme Hinweise oder Beschwerden werden geprüft.
Je schneller ein sich entwickelndes Problem oder eine Sorge klar benannt wird, desto schneller kann Abhilfe geschaffen werden. Daher bietet der Rhein-Kreis Neuss das "Hinweis- und Beschwerdeportal" an, dass Bewohnerinnen, Bewohnern und Angehörigen einen direkten und unmittelbaren Weg zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des WTG-Teams öffnet.
Tragen Sie Ihr Anliegen in das vorgesehene Feld ein. Ihre Hinweise oder Ihre Beschwerde sind NICHT für Dritte sichtbar, sondern werden per E-Mail an das WTG-Team der Kreisverwaltung weitergeleitet.
Mit einem * gekennzeichnete Felder müssen zwingend ausgefüllt werden (Pflichtfelder).