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  • Allgemeiner Sozialer Dienst
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  • Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis für Tiere
  • Amtsvormundschaft für Minderjährige
  • Anerkennung ausländischer Berufsausbildung in nichtakademischen Gesundheitsfachberufen
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  • Antikorruption
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  • Artenschutz (heimische Arten)
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  • Aufbruchgenehmigung (Kreisstraßen)
  • Ausbildung
  • Ausbildungsförderung / BaFöG
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  • Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO (Einrichtung eines zeitlich begrenzten eingeschränkten/absoluten Halteverbots, Aufstellung eines Containers oder eines Gerüsts)
  • Ausnahmen von der StVZO
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  • Autowrackbeseitigung
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  • Begleitendes Fahren ab 17
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  • Beihilfe zu Krankheits- und Pflegekosten von Beamten
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  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)
  • Beratung bei Trennung und Scheidung sowie Mitwirkung vor den Familiengerichten
  • Beratung des Schulpsychologischen Dienstes
  • Beratung für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige
  • Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz
  • Beratung über Hilfe im Alter
  • Beratung und Hilfe für junge Menschen und Familien, Kinderschutz, Hilfe zur Erziehung
  • Beratungsstelle für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte
  • Bergbau (Wasserwirtschaftliche Maßnahmen)
  • Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht
  • Beschwerden (Aufsicht)
  • Bestattung von Haus- und Heimtieren
  • Betreuungsbehörde, Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften
  • Betreuungsgerichte (Unterstützung)
  • Betreuungsrecht (Beratung)
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  • Ehrenamtlicher Sprachhelferpool
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  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
  • Eingriffe in Natur und Landschaft
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  • Ersatz von Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
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  • Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung
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  • Tierseuchenbekämpfung
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  • Umschreibung ausländischer Führerscheine (nicht EU oder EWR)
  • Umschreibung eines Führerscheines aus der EU oder EWR
  • Umschreibung eines Kfz aus einem anderen Zulassungsbezirk
  • Umschreibung eines Kfz innerhalb des Rhein-Kreises Neuss
  • Umschreibung von Bundeswehr- oder Behördenführerscheinen
  • Umweltmedizinische Beratung und Schadstoffe
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  • Ungeziefer - Schädlingsberatung
  • Unschädlichkeitszeugnis
  • Unterbringung im Pflegeheim
  • Unterhaltsheranziehung
  • Unterhaltsvorschuss
  • Unterhaltsvorschuss (Leichte Sprache)
  • Vaterschaft und Unterhalt: Beratung und Unterstützung
  • Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
  • Verfahrenslotsinnen/ Verfahrenslotsen
  • Verhaltenstest bei Hunden
  • Verkauf eines Kfz melden
  • Verkehrsentwicklungsplanung
  • Verkehrserziehung
  • Verkehrslenkende Maßnahmen
  • Verleih von Zeltmaterialien für Gruppen aus dem Kreisgebiet
  • Versammlungen und Aufzüge (Demonstrationen, Mahnwachen)
  • Versicherungswechsel bei einem Fahrzeug
  • Verwaltungsstrukturreform
  • Vollstreckungsschutz
  • Vorläufige Fahrberechtigung nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
  • Waffenrechtliche Angelegenheiten (Waffenschein, Waffenbesitzkarte)
  • Waldführungen
  • Wärmepumpen
  • Wassergefährdende Stoffe
  • Wasserschutzgebiete
  • Wechselkennzeichen
  • Wege - Sperrung für Reiter und Spaziergänger
  • Wertgutachten
  • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  • Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz
  • Wilder Müll
  • Wildtier gefunden - Was tun?
  • Wirtschaftliche Hilfen, Beistandschaften
  • Wirtschaftliche Jugendhilfe
  • Wohnberechtigungsschein
  • Wohnraumförderung
  • Workshops und Arbeitskreise
  • WTG-Behörde (Heimaufsicht)
  • Wunschkennzeichen online
  • Zahnärztliche Gruppenprophylaxe
  • Zahnärztliche Gutachten
  • Zahnärztliche Reihenuntersuchung
  • Zentrales Gebäudemanagement und interne Dienste
  • Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter
  • Zulassung eines Fahrzeug-Eigenbaus
  • Zulassung eines gebrauchten Kfz aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (Einfuhr)
  • Zulassung eines gebrauchten Kfz aus Ländern, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören (Einfuhr)
  • Zwangsumtausch für 50jährige Fahrerlaubnisinhaber
  • Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
  • Allgemeiner Sozialer Dienst für die Gemeinde Rommerskirchen
  • Allgemeiner Sozialer Dienst für die Stadt Jüchen
  • Allgemeiner Sozialer Dienst für die Stadt Korschenbroich
  • Amt für Finanzen
  • Ämter + Einrichtungen
  • Amtsärztlicher Dienst
  • Archiv im Rhein-Kreis Neuss
  • Ausbildungsförderung
  • Ausländerbehörde
  • Bau von Kreisstraßen
  • Berufbildungszentren des Rhein-Kreises Neuss
  • Berufsbildende Schulen, Förderschulen
  • Betreuungsbehörde Nebenstelle Grevenbroich
  • Betreuungsbehörde, Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften Hauptstelle Korschenbroich
  • Betrieb und Unterhaltung von Kreisstraßen
  • Bürger-Servicecenter Grevenbroich
  • Bürger-Servicecenter Neuss
  • Büro des Kreistages
  • Büro des Landrates
  • Bußgeldbehörde
  • Controlling
  • Das Internationale Mundartarchiv "Ludwig Soumagne" im Kulturzentrum Dormagen-Zons
  • Elterngeldstelle
  • Entwicklungs- und Landschaftsplanung, Bauen und Wohnen
  • Europabüro / EDIC Mittlerer Niederrhein
  • Familienbüro
  • Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss
  • Freiraum- und Landschaftsplanung
  • Führerscheinstelle Neuss
  • Gebäudewirtschaft
  • Gefahrenabwehr und -vorbeugung, Rettungsdienst, Kreisleitstelle
  • Geodatenmanagement
  • Gesundheitsamt
  • Gesundheitsamt in Dormagen
  • Gesundheitsamt in Neuss
  • Gesundheitsplanung und -förderung
  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Grundstücksbezogene Basisinformationen
  • Grundstückswertermittlung
  • Hilfe bei stationärer Pflegebedürftigkeit
  • Hochbau und Bauunterhaltung Schulen
  • Hochbau und Bauunterhaltung Verwaltungs- und Kulturliegenschaften
  • Infektionsschutz & Umwelthygiene
  • Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Inklusionsbüro für schulische Angelegenheiten
  • Internet- und Social-Media-Redaktion
  • Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Jugendamt
  • Kataster- und Vermessungsamt
  • Katasterauskünfte und -auszüge
  • Kinder- und Jugendarbeit/-schutz
  • Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
  • Kindertagesbetreuung
  • Kommunalaufsicht
  • Kommunales Integrationszentrum (KI)
  • Kreisentwicklung
  • Kreiskasse
  • Kreismarketing, Öffentlichkeitsarbeit
  • Kreismuseum Zons
  • Kreiswerke Grevenbroich GmbH
  • Kultur
  • Kulturzentrum Sinsteden
  • Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung
  • Medienzentrum
  • Musikschule
  • Ordnungsamt
  • Örtliche Fürsorgestelle
  • Personalrat
  • Personalwirtschaft
  • Planungsaufsicht, Obere Bauaufsicht, Denkmalschutz, Brandschutz
  • Polizeiverwaltung
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Rechnungsprüfung
  • Rechtsamt
  • Rheinland Klinikum
  • Schulamt
  • Schulen und Kultur
  • Schulpsychologischer Dienst
  • Schwerbehindertenstelle
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Sozialamt
  • Sozialhilfe und Grundsicherung
  • Sozialpsychiatrischer Dienst
  • Sportförderung
  • Sprachtherapeutischer Dienst
  • Stabsstelle Digitalisierung
  • Stabsstelle zentrales Fördermanagement Bau
  • Straßenverkehrsamt
  • Straßenverkehrsamt Dormagen
  • Straßenverkehrsamt Grevenbroich
  • Straßenverkehrsamt Meerbusch
  • Strukturwandel
  • Tiefbauamt
  • Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheit, Tierschutz
  • Überwachung vom Tier stammender Lebensmittel
  • Umweltamt
  • Untere Abfallwirtschaftsbehörde
  • Untere Bodenschutzbehörde
  • Untere Immissionsschutzbehörde
  • Untere Naturschutzbehörde
  • Untere Wasserbehörde
  • Verkehrsangelegenheiten
  • Vermessungen, Erfassung von Geobasisdaten
  • Verwaltung, Apothekenaufsicht
  • Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
  • Vollstreckung
  • Wald- und Forstwirtschaft
  • Wirtschaftliche Hilfen, Beistandschaften
  • Wirtschaftsförderung
  • Wohnraumförderung und Wohnraumbindung
  • WTG-Behörde (Heimaufsicht)
  • Zahnärztlicher Dienst
  • Zentrales Gebäudemanagement und interne Dienste
  • Zulassungsbehörde
  • 10er Karte Erwachsene (Anmeldung)
  • Anforderungskarte Mobile Schadstoffsammlung in Dormagen, Grevenbroich, Neuss, Rommerskirchen
  • Anforderungskarte Mobile Schadstoffsammlung in Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch
  • Anmeldung zur Untersuchung bei der BAD GmbH (Meldung einer schwangeren Lehrkraft)
  • Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung
  • Antrag auf Ausnahme nach § 4 LNatSchG NRW
  • Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe
  • Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises für soziale Dienste
  • Antrag auf Ersatzführerschein
  • Antrag auf Erstellung eines Wertgutachten
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34a Gewerbeordnung
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung
  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbefoerderung
  • Antrag auf Feststellung der Allgemeinwohlverträglichkeit für die erlaubnisfreie Niederschlagswasserbeseitigung
  • Antrag auf Förderung der Familienerholung
  • Antrag auf Förderung durch das Acceleratorprogramm Rhein-Kreis Neuss
  • Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für soziale Dienstleister
  • Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
  • Antrag auf Umschreibung auslaendische FE in deutsche EU-FE
  • Antrag auf Umstellung deutsche Alt-FE in EU-FE
  • Antrag auf Verlaengerung einer Fahrerlaubnis
  • Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
  • Antrag Unterhaltsvorschuss/ Leistungen nach dem UVG
  • Antrag zur Fristverlängerung der Lohnsteueranmeldung
  • Antrag: Ausstellung eines Jagdscheindoppels (Verlustanzeige)
  • Antrag: Innovations- & Digitalisierungsprogramm Rhein-Kreis Neuss
  • Antragsformular Accelaretorprogramm 2022
  • Antragsformular für eine Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz
  • Anzeige § 13 - Trinkwasser Installation
  • Anzeige eines Gartenbrunnens
  • Anzeige nach §13 Absatz 5 der Trinkwasserverordnung - Großanlage zur Trinkwassererwärmung
  • Anzeige von Grenz- und /oder Richtlinienwertüberschreitungen in der Trinkwasserhausinstallation
  • Apothekengesetz: Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach § 11a Apothekergesetz
  • Artenschutz Ausnahme / Befreiung - Antrag
  • Ärztliche Untersuchung - Bescheinigung
  • Aufbruchgenehmigung Kreisstraßen (Antrag)
  • Aufenthaltsgenehmigung: Antrag auf Erteilung
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Antrag)
  • Bauleistungen: Selbstauskunft zur dauerhaften Datenerfassung in der Zentralen Bieterkartei des Rhein-Kreises Neuss
  • Begleitendes Fahren mit 17 - Angaben der Begleitperson
  • Begleitendes Fahren mit 17 - Antrag zur Teilnahme am Modell
  • Behindertenfahrdienste - Formular
  • Beihilfeantrag
  • Beihilfeantrag (Anlage Kinder)
  • Beihilfeantrag (Anlage Optiker)
  • Beihilfeantrag (Anlage Pflege)
  • Beihilfeantrag (Anlage Unfallbericht)
  • Beihilfeantrag (Anschreiben an die Beihilfestelle)
  • Beihilfeantrag (Bescheinigung Krankenversicherung)
  • Beihilfeantrag (Kurzantrag)
  • Bescheinigung der Impfberechtigung als Kontaktperson nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 a und b CoronaImpfV
  • Bescheinigung des Unternehmens / der Einrichtung als Nachweis des Anspruchs auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
  • Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens
  • Bestandsanzeige Bienen
  • Bestandsanzeige Geflügel
  • Bestandsanzeige Nutztiere
  • Bestandsveränderungsanzeige für besonders geschützte Tiere
  • Betäubungsmittel, Bescheinigung für das Mitführen im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
  • Bildungspaket: Antrag Bildungs- und Teilhabeleistungen
  • Bildungspaket: Lernförderbedarf - Bestätigung der Schule
  • Biotope Ausnahme - Antrag
  • Blauzungenkrankheit: Tierhaltererklärung - Anlage 1
  • Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung: (Newsletter)
  • De-minmis Erklärung des Antragstellers
  • Demokratie leben: Förderantrag
  • Eigenkapitalbescheinigung für den Güterkraftverkehr bzw. die Personenbeförderung
  • Eigenkapitalbescheinigung für den Güterkraftverkehr bzw. die Personenbeförderung
  • Einbürgerungs-Antrag
  • Eingriffsgenehmigung - Antrag
  • Einkommenserklärung für Selbstständige
  • Einleitung von häuslichem Abwasser in den Untergrund oder in ein Gewässer nach Vorklärung in einer Kleinkläranlage mit biologischer Stufe - Antrag
  • Einleitung von Niederschlagswasser - Antrag
  • Einwilligung bei minderjährigen Fzg-Haltern
  • Einwilligung der dauerhaften Datenspeicherung des Lichtbildes (Leichte Sprache - barrierefrei)
  • Einwilligung zur dauerhaften Datenspeicherung des Lichtbildes
  • Einwilligung zur Zulassung eines Kfz auf minderjährige Halter
  • Einwilligungserklärung Auffrischimpfung
  • Elterngeld-Antrag
  • Ensemble (Anmeldung)
  • Equidenkremierung Antragsformular Ausnahmegenehmigung
  • Equidentransporte ins Ausland Formular Datenabfrage
  • Erfassung der Daten zur Grundwasserentnahme
  • Erklärung für Alleinerziehende
  • Erklärung zum ausfüllen des Antrages in leichter Sprache. (barrierefrei)
  • Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Kurzzeitkennzeichen
  • Erklärung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung (Deutsch)
  • Erklärung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung (Englisch)
  • Erklärung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung (Französisch)
  • Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr bzw. Gemeinschaftslizenz - Antrag auf Erteilung
  • Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr bzw. Gemeinschaftslizenz - Antrag auf Erteilung
  • Erläuterungen zum Elterngeldantrag
  • Errichtung einer Anlage am Gewässer - Antrag
  • Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis (Antrag)
  • Europatag 2020: Anmeldeformular
  • Fahrerkarte - Antrag
  • Fahrerkarte - Antrag (PDF 19,3 KB)
  • Fahrerlaubnis: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (AM, A1, L und T)
  • Fischerprüfung (Antrag auf Zulassung)
  • Fördergrundsätze Accelerate_rkn
  • Formular zur Anzeige einer Versammlung
  • Freischaffende KünstlerInnen: Antrag Soforthilfe
  • Futtermittelüberwachung Antrag Landwirt zur Registrierung als Futtermittelunternehmer
  • Gebäudeeinmessung (Antrag)
  • Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz - Antrag auf Genehmigung
  • Gewerbsmäßige Entnahme wildlebender Pflanzen / Genehmigung - Antrag
  • Großraum- und Schwerverkehr - Antrag und Bescheid für die Durchführung
  • Grundsicherung: Vereinfachter Antrag
  • Grundwasserentnahme für Brauchwasserzwecke (Antrag)
  • Grundwasserentnahme für Feuerlöschzwecke (Antrag)
  • Grundwasserentnahme für landw. Beregnung (Antrag)
  • Grundwasserentnahme für Trinkwasserzwecke (Antrag)
  • Grundwasserentnahme zwecks Grundwasser-Haltung (Antrag)
  • GWN Packservice, An der Hammer Brücke, Neuss, 2024
  • Haftungserklärung bei Kfz-Zulassung auf Personenmehrheiten
  • Handwerkerparkausweis (Antragsformular)
  • Indirekteinleiter - Allgemeiner Antrag
  • Indirekteinleiter - Antrag Chemische Reinigung
  • Indirekteinleiter - Antrag für amalgamhaltiges Abwasser
  • Indirekteinleiter - Antrag für mineralölhaltiges Abwasser
  • Instrumentalunterricht (Anmeldung)
  • Integrationspreis 2021: Bewerbungsunterlagen
  • Internationale Bescheinigung, für Reisende, die mit Betäubungsmittel behandelt werden müssen
  • Investitionszuschuss zu Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege - Antrag
  • Investitionszuschuss zu Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege - Tabelle
  • Jagdschein (Antrag)
  • Kaufvertrag für ein Kraftfahrzeug
  • Kontrollmitteilung gemäß § 6 Absatz 6 Fahrzeugzulassungsverordnung
  • Kurzarbeitergeld Kurzantrag
  • Landeshundegesetz Fragenkatalog zum Sachkundenachweis
  • Landschaftsschutz / Naturschutz / Befreiung - Antrag
  • Liefer- und Dienstleistungen: Selbstauskunft zur dauerhaften Datenerfassung in der Zentralen Bieterkartei des Rhein-Kreises Neuss
  • Meldung einer schwangeren Lehrkraft an das Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss
  • Meldung und Zuverlässigkeitsüberprüfung von Wachpersonen
  • Musikschule-Förderverein (Anmeldung)
  • Online-Antrag: Buchungsformular Ehrenamtlicher Sprachhelferpool
  • Online-Antrag: Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz
  • Reitkennzeichen (Antrag)
  • Reitkennzeichen Jahresaufkleber (Antrag)
  • Reitkennzeichen Jahresaufkleber-Abo (Antrag mit Bankeinzug)
  • Reitkennzeichen Jahresaufkleber-Abo (Antrag)
  • Reitkennzeichen-Abonnement: SEPA-Lastschriftmandat
  • SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen an den Rhein-Kreis Neuss
  • Sperrung von Flächen / Genehmigung  - Antrag
  • Sprachhelferpool: Abrechnung
  • Sprachhelferpool: Buchungsformular
  • Sprachhelferpool: Rückmeldung
  • Sprengstofferlaubnis (Antrag für Unbedenklichkeits­bescheinigung)
  • Sprengstofferlaubnis (Antrag)
  • Tierarzneimittel Formular Anzeige nach § 73 Abs. 3 b AMG
  • Tierschutz Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz
  • Tierseuchenbekämpfung Tierhaltererklärung Blauzungenkrankheit zur Abgabe von Kälbern
  • Transportgenehmigung für Abfälle (Antragsformular)
  • Ummeldung/Lehrerwechsel
  • Umsatzsteuermitteilung für ein neues EU-Fahrzeug
  • Unabkömmlichkeitsbescheinigung inkl. Antrag auf Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts
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Inhalt

Unterbringung im Pflegeheim

Heimpflege

Wer pflegebedürftig ist, möchte gerne so lange wie möglich in seiner vertrauten Umgebung leben. Trotzdem gibt es immer wieder Situationen, in denen häusliche Pflege nicht mehr ausreicht. Hier kann eine dauerhafte vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim (die sogenannte Heimpflege) notwendig werden. In diesen Fällen stellt die Pflegesachverständige des Rhein-Kreises Neuss vorab fest, ob eine Unterbringung in einem Pflegeheim erforderlich ist (Heimnotwendigkeit). Dies ist erforderlich, da eine Heimunterbringung in der Regel eine Gewährung von öffentlichen Leistungen nach sich zieht, die jedoch erst in Betracht kommen, wenn die Versorgung in der eigenen Wohnung nicht mehr gewährleistet ist.

Da das Einkommen und die Zuschüsse der Pflegekasse zur Finanzierung des Heimplatzes oftmals nicht ausreichend sind, können die restlichen Heimkosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Rhein-Kreis Neuss übernommen werden.

Hierbei ist jedoch der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe nach § 2 SGB XII zu beachten. Sofern bereits Kosten der Heimunterbringung selbst oder durch andere (z.B. Angehörige/Dritte) bezahlt wurden, können diese Kosten nicht mehr aus Sozialhilfemitteln übernommen werden (Bedarfsdeckungsprinzip).

Zunächst ist als vorrangige Leistung Pflegewohngeld zu beantragen. Reicht diese Leistung neben den eigenen Einkünften und Vermögenswerten sowie den Zuschüssen der Pflegekasse nicht aus, kann die pflegebedürftige Person Sozialhilfeleistungen beantragen.

Entsprechende Anträge werden vom Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde aufgenommen und an das Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Beratung und ggf. entsprechende Leistungen.

Heimnotwendigkeit

Wer pflegebedürftig ist, möchte gerne so lange wie möglich in seiner vertrauten Umgebung leben. Solange häusliche Pflege durch Verwandte, Freunde oder Nachbarn ausreicht, können entsprechende Leistungen wie Pflegegeld von der Pflegekasse oder auch vom Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde gewährt werden. Die Pflegesachverständige des Rhein-Kreises Neuss berät Sie gerne, ob und wie eine Pflege in den eigenen vier Wänden sichergestellt werden kann.

Trotzdem gibt es immer wieder Situationen, in denen häusliche Pflege nicht mehr ausreicht. Hier kann eine dauerhafte vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim (so genannte Heimpflege) notwendig werden. In diesen Fällen stellt die Pflegesachverständige des Rhein-Kreises Neuss auch fest, ob eine Unterbringung in einem Pflegeheim erforderlich ist, da diese in der Regel eine Gewährung öffentlicher Leistungen nach sich zieht, die jedoch erst in Betracht kommen, wenn die Versorgung in der eigenen Wohnung nicht mehr gewährleistet ist.

Pflegewohngeld

Die Kosten in einer vollstationären Pflegeeinrichtung unterteilen sich in Kosten für die

  • Pflege (je Pflegegradeinstufung)
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Verpflegung sowie
  • Investitionskosten.

Bewohnerinnen und Bewohner einer vollstationären Pflegeeinrichtung können in Nordrhein-Westfalen die Übernahme der Investitionskosten als Pflegewohngeld beantragen. Dieses kann je nach eigener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit als Unterstützung gewährt werden. Das Pflegewohngeld gilt als öffentliche Förderung der Pflegeeinrichtung, mit dem Ziel, pflegebedürftige Heimbewohnerinnen bzw. -bewohner unabhängig von Sozialhilfe zu machen. Es ist daher gegenüber der Sozialhilfe eine vorrangige Leistung.

Antragsberechtigt ist die Heimbewohnerin oder -bewohner bzw. die jeweilige Vertretung. Mit Zustimmung dieser kann die Einrichtung den Antrag stellen.

Voraussetzungen für den Antrag auf Pflegewohngeld:

  • Sie erhalten dauerhaft vollstationäre Pflege
  • Sie wurden mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft
  • Ihr Einkommen und Ihr Vermögen von unter 10.000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro bei Ehegatten, Lebenspartnerschaften oder eheähnlichen Lebensgemeinschaften reicht nicht oder teilweise nicht zur Finanzierung der Investitionskosten aus

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen für Pflegewohngeld/Sozialhilfe

  1. Heimnotwendigkeitsbescheinigung der Pflegesachverständigen
  2. Personalausweis
  3. ggf. Schwerbehindertenausweis
  4. Versichertenkarte der Krankenkasse
  5. Betreuungsurkunde falls Betreuer vom Amtsgericht bestellt ist
  6. ggf. Vollmacht
  7. Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad
  8. Mietvertrag der bisherigen Wohnung
  9. Kündigungsbestätigung des Vermieters (evtl. Genossenschaftsanteile, Kaution)
  10. Einkommensnachweise (z.B. Alters-, Betriebs-, Witwenrenten, Dividenden, u.s.w.)
  11. ggf. Wohngeldbescheid
  12. Nachweise über die Höhe der Versicherungsbeiträge (z. B. Haftpflichtversicherung)
  13. Vermögensnachweise (z.B. Girokonto, Sparverträge, Depots, Kfz, u.s.w.)
  14. Kopien vorhandener Verträge (z. B. bei Vermögensübertragungen von Haus- und Grundbesitz, Wohnrecht, Pflegeverpflichtung, Nießbrauch etc.)
  15. Versicherungsscheine von Lebens- und Sterbeversicherungen inkl. Nachweis über die aktuellen Rückkaufswerte
  16. Bestattungsvorsorgevertrag
  17. Namen, Anschriften und Geburtsdaten der Kinder sowie der getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten

Unterhalt

Unterhaltsheranziehung

Personen, deren unterhaltsberechtigte Angehörige Sozialhilfe erhalten, werden überprüft, ob sie Unterhalt zahlen können. Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind nicht nur Ehepartner und Eltern gegenüber ihren Kindern, sondern auch volljährige Kinder gegenüber ihren hilfebedürftigen Eltern unterhaltsverpflichtet.

Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltpflichtigen kommt nur derjenige Anteil des Einkommens in Betracht, der dem Unterhaltspflichtigen nach Abzug aller anzuerkennenden Belastungen verbleibt.

Die Berechnung der Unterhaltsfähigkeit erfolgt nach den entsprechenden Selbstbehaltsätzen der zuständigen Oberlandesgerichte.

Der Unterhaltspflichtige muss zur Sicherung des Unterhalts seiner Eltern unter Umständen auch auf seinen Vermögensstamm zurückgreifen, wenn seine laufenden Einkünfte zur Deckung des Bedarfes nicht ausreichen.

Die nachfolgenden Informationen sollen Sie über das Thema des familienrechtlichen Unterhalts, der für Sie zu einer Zahlungspflicht führen kann, aufklären. Wir haben in diesem Zusammenhang die meist gestellten Fragen zusammengestellt und beantwortet. Die Informationen erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Rechtsberatung bei Unterhaltsangelegenheiten obliegt den Rechtsanwälten, die nähere Auskünfte erteilen.

Gesetzliche Grundlagen.Dies ist ein Akkordeon-Menü.

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren, soweit sie dazu finanziell in der Lage sind. Die Rechte und Pflichten ergeben sich aus den §§ 1601 - 1615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Der Unterhaltsanspruch ist zivilrechtlicher Natur und geht mit Gewährung der Sozialhilfe auf den Sozialleistungsträger über, solange und soweit dieser in Vorlage tritt (§ 94 Sozialgesetzbuch, 12. Buch - SGB XII-). Das bedeutet, die Ansprüche gegenüber den Angehörigen werden nicht vom Hilfeempfänger selbst geltend gemacht, sondern der Leistungsträger prüft die Unterhaltsansprüche und erhebt die Forderungen.

Mit der Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes gehen die Unterhaltsansprüche jedoch nur noch in den Fällen auf den Sozialhilfeträger über, wenn der Unterhaltspflichtige ein jährliches Bruttoeinkommen von mehr als 100.000,- € hat.

Mit der Bewilligung der Sozialhilfe erhalten alle dem Grunde nach unterhaltspflichtigen Angehörigen (in der Regel sind dies die Kinder) die sog. Rechtswahrungsanzeige.

Der Leistungsträger informiert damit über den Sozialhilfebezug und gibt den möglichen Anspruchsübergang bekannt. Gleichzeitig werden die Unterhaltspflichtigen um Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse gebeten. In diesem ersten Schritt wird zunächst abgefragt, ob der Unterhaltspflichtige selbst Einkünfte oberhalb der o.g. Einkommensgrenze von 100.000,- € erzielt. Ist dies nicht der Fall, erfolgt keine Prüfung einer unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit. Die Einkünfte des Partners spielen in dieser Phase zunächst keine Rolle. Werden Einkünfte oberhalb der Einkommensgrenze erzielt, werden weitere Details zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen abgefragt. 

Die Kinder und deren Ehepartner sind in diesem Fall zur Offenlegung ihrer vollständigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse verpflichtet (§ 117 SGB XII). Inhalt und Umfang der Auskunftserteilung ergeben sich aus § 1605 BGB.

Zu beachten ist, dass ab dem Zeitpunkt des ersten Auskunftsverlangens grundsätzlich Unterhalt verlangt werden kann. Es kommt somit nicht darauf an, ab wann ein konkret bezifferter Unterhaltsbetrag geltend gemacht wird, sondern wann die Angehörigen über die Leistungsgewährung und den Übergang der Unterhaltsansprüche in Kenntnis gesetzt wurden.

Wieso soll ich für meine Eltern zahlen?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.

Weil Sie gesetzlich hierzu verpflichtet sind! Das Unterhaltsrecht gehört zum Familienrecht und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Danach sind Verwandte in gerader Linie (Kinder- Eltern) einander zum Unterhalt verpflichtet. Voraussetzung ist dabei ein Notbedarf auf der einen, finanzielle Leistungsfähigkeit auf der anderen Seite. Den Notbedarf Ihres Elternteils stellt der Rhein-Kreis Neuss durch einen Sozialhilfebescheid fest. Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit wird in der Folge durch den Sozialhilfeträger geprüft. Sie sind in Höhe der errechneten Leistungsfähigkeit per Gesetz verpflichtet, für Ihren Elternteil Unterhalt zu zahlen. (§§ 1601 ff BGB)

Die nachfolgenden Punkte sind für Sie vor allem dann von Bedeutung, wenn Ihre Unterhaltsfähigkeit aufgrund der Höhe Ihres Einkommens konkret zu ermitteln ist.

Muss in jedem Fall Auskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilt werden?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.

Sofern der Unterhaltspflichtige über jährliche Bruttoeinkünfte von mehr als 100.000,- € verfügt, besteht eine Verpflichtung, die Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung der Höhe eines zu leistenden Unterhaltsbeitrages notwendig sind. Die Auskunft soll die Prüfung der Unterhaltsverpflichtung dem Grunde und der Höhe nach ermöglichen und muss daher vollständig sein. Sofern die Unterhaltspflichtigen bereit und in der Lage sind, die Kosten der Sozialhilfe ab Hilfebeginn rückwirkend voll zu erstatten, ist die Erteilung von Auskünften über die Eigentums- und Vermögensverhältnisse natürlich nicht erforderlich. Der Sozialleistungsträger ist verpflichtet, Auskünfte von Ihnen einzuholen. Sie sollten sich daher auf jeden Fall innerhalb der Ihnen gesetzten Frist melden. Sie können auch gerne einen Termin vereinbaren, um im persönlichen Gespräch Fragen zu klären (§ 1605 Abs. 1 BGB und § 117 SGB XII).

Inwiefern besteht auch für die Ehepartner eine Auskunfts- bzw. Unterhaltsverpflichtung?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.

Ihr Ehepartner ist gegenüber Ihrem Elternteil nicht unterhaltspflichtig - er kann aber eventuell Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigt oder unterhaltspflichtig sein. Um den Familienbedarf Ihrer Familie feststellen zu können, brauchen wir ggf. Auskunft über dessen Einkommen. Auch im Rahmen der Vermögensprüfung ist es wichtig, die Eigentumsverhältnisse genau darzulegen, um Missverständnisse zu vermeiden. Ebenso verhält es sich mit Kindern, die in Ihrem Haushalt leben oder außerhalb Ihres Haushalts von Ihnen unterhalten werden, z. B. Studenten (§ 117 SGB XII).

Was passiert, wenn keine Unterlagen eingereicht werden?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.

Im Falle einer Auskunftsverweigerung kann der gesetzliche Auskunftsanspruch im Wege eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Amtsgericht/Familiengericht durchgesetzt werden. Hierdurch entstehen für Sie weitere Kosten (Anwaltszwang, Gerichtskosten).

Wie wird der Unterhalt ermittelt?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.

Einkommensgrenzen für Unterhaltspflichtige

Die Beurteilung der Unterhaltspflichten erfolgt nach den Grundsätzen der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts.

Ein Unterhaltsanspruch besteht, wenn das bereinigte Einkommen des Unterhaltspflichtigen über dem so genannten Selbstbehalt liegt. Sind Sie verheiratet, wird grundsätzlich das gemeinsame Einkommen zugrunde gelegt. Grund dafür sind die in der Ehe bestehenden wechselseitigen Unterhaltsansprüche.

Seit dem 01.01.2020 betrugen die Mindestselbstbehalte bei Unterhaltspflichten von

Kindern gegenüber Eltern

  • für den Unterhaltspflichtigen 2.000,- EUR monatlich
  • für dessen Ehegatten 1.600,- EUR monatlich

In der Neuauflage der Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2021 entfallen diese Festbeträge. Es ist dem Unterhaltspflichtigen jedoch ein "angemessener Eigenbedarf" zu belassen. 

Hat der Unterhaltsverpflichtete selbst Kinder zu versorgen, so ist der Familienselbstbehalt um weitere Beträge zu erhöhen. Die Höhe dieser Beträge ist alters- und einkommensabhängig. Die Werte ergeben sich aus der „Düsseldorfer Tabelle“.

Mit dem Selbstbehalt sind grundsätzlich alle Aufwendungen für eine angemessene Lebensführung (einschließlich Kosten für die Unterkunft) abgegolten.

Was ist Einkommen?

Zum Einkommen rechnen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert.

Neben dem durchschnittlichen monatlichen Erwerbseinkommen werden daher auch weitere Einkünfte angerechnet, zum Beispiel:

  • Einkommenssteuererstattung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Renten und Pensionen
  • Krankengeld
  • Arbeitslosengeld
  • Abfindungen
  • geldwerte Vorteile, z.B. die private Nutzung eines Firmenwagens

Bei selbst bewohntem Eigentum ist ein Wohnvorteil in Höhe der ersparten Miete dem Einkommen zuzurechnen. Abgezogen werden Kreditverbindlichkeiten und die nicht umlagefähigen Kosten nach der Betriebskostenverordnung.

Bei selbständiger Tätigkeit wird das durchschnittliche Einkommen anhand der Bilanzen, der Gewinn- und Verlustrechnungen sowie den Einkommensteuerbescheide der letzten drei Jahre ermittelt.

Die Vorlage des Einkommensteuerbescheides ist als einziger Einkommensnachweis nicht ausreichend, weil das steuerliche Einkommen mit dem unterhaltsrechtlichen Einkommen nicht identisch ist.

Sämtliche Einkünfte sind sowohl für den Unterhaltspflichtigen als auch für den Ehepartner nachzuweisen.

Was kann vom Einkommen abgesetzt werden?

Vom Einkommen abgesetzt werden können zum Beispiel:

  • Fahrtkosten zum Arbeitsplatz
  • berufsbedingte Aufwendungen (nur auf Einzelnachweis)
  • Aufwendungen für eine angemessene private Altersvorsorge (maximal 5 % des Bruttoeinkommens)
  • Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Schuldverpflichtungen, die vor Kenntnis von der Möglichkeit der Heranziehung zum Unterhalt eingegangen wurden

Die Anrechnung neuer Darlehen nach Kenntnisnahme von der Unterhaltsverpflichtung ist an enge Kriterien gebunden (Unausweichlichkeit der Darlehensaufnahme, Verwendungszweck, Höhe der Darlehensrate, Auswirkungen auf die Unterhaltshöhe).

Grundsätzlich müssen alle geltend gemachten Belastungen durch Belege nachgewiesen werden.

Hier ein vereinfachtes Berechnungsbeispiel zur Ermittlung des Unterhalts:

+ Einkommen (aus Arbeit, Renten, Zinsen, Mieten)
+ Wohnvorteil bei Eigenheimbesitz
+ Steuererstattungen
- Unterhaltsbelastungen (für Ihren Ehepartner, Ihre Kinder)
- besondere anzuerkennende Belastungen *)
= bereinigtes Nettoeinkommen

- Selbstbehalt
= übersteigendes Einkommen

Das übersteigende Einkommen ist zu 50 bzw. 55 % für Unterhalt einzusetzen

*) Ihnen werden an dieser Stelle sofort Belastungen einfallen, die Sie unter „besondere Belastungen“ abziehen würden. Ob diese aber schon im Selbstbehalt enthalten sind oder tatsächlich noch abgezogen werden können, muss in jedem Fall einzeln geprüft werden.
Oft werden regelmäßige Unterstützungen der eigenen Kinder und Enkelkinder eingewendet: Solche Belastungen werden meist nicht anerkannt, wenn die Kinder / Enkelkinder sich selbst unterhalten können. Auch Urlaubsreisen, Hobbies, besonders hohe Kosten für Haustiere oder teure Autos sind keine Sonderbelastung, sondern im Selbstbehalt enthalten.

Welche Vermögenswerte sind anzugeben?

Umgangssprachlich werden die Begriffe Vermögen und Reichtum in etwa gleichrangig benutzt. Diese relativ ungenau zu beziffernden Lebensumstände haben allerdings mit der Frage nach dem Vermögen im Rahmen der Unterhaltsprüfung nichts zu tun.

Nach Sozialhilferecht gilt: Vermögen ist, was nicht Einkommen ist. (Auch ein Sparbuch mit 10,- € Guthaben ist Vermögen.) Sie erhalten zusammen mit der rechtswahrenden Mitteilung eine Erklärung über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Lesen Sie diese bitte genau durch und ergänzen Sie die einzelnen Punkte ausführlich mit Ihren Angaben.

Wird das gesamte Vermögen als Unterhalt gefordert?

Das sogenannte Schonvermögen ist individuell zu berechnen. Ein verbindlicher Betrag kann nicht genannt werden, da dieser von u.a. von Ihrem Einkommen und Alter abhängig sein kann.

Grundsätzlich ist jedoch eine selbst genutzte Immobilie immer als geschütztes Vermögen zu sehen. Eine Verwertung dieses Vermögens wird nicht verlangt.

Hat es Konsequenzen für die Unterhaltspflicht, wenn ich mein Vermögen verschenke?

Schenkungen können unter bestimmten Umständen zurückgefordert werden. Dies gilt insbesondere, wenn Vermögen absichtlich im Hinblick auf befürchtete Unterhaltspflichten verschenkt wurde.

Wir raten Ihnen, von jeder Art von Verschleierung Abstand zu nehmen. Ab dem Moment, an dem Sie über den Sozialhilfebedarf offiziell informiert werden, stehen Sie gegenüber Ihrem Elternteil in der Pflicht, Ihr Vermögen zusammen zu halten und Wertverluste zu verhindern. Jede Art von willkürlicher Verschlechterung Ihrer finanziellen Verhältnisse ist nicht erlaubt (§ 528  BGB).

Was passiert, wenn der geforderter Unterhalt nicht gezahlt wird?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.

Unterhaltsrecht ist Privatrecht. Gegen das Bestehen einer zivilrechtlichen Unterhaltsforderung kann kein Widerspruch erhoben werden.

Soweit Sie also nach Festsetzung des Unterhaltsbetrages keine Zahlungen leisten, wird der Rhein-Kreis Neuss tätig werden und die Forderungen ggf. vor Gericht gegen Sie geltend machen müssen.

Wenn Sie bezüglich der Festsetzung anderer Auffassung sind, so kann ein klärendes Gespräch mit uns ggf. Abhilfe schaffen.

Bitte bedenken Sie: Jedes Gerichtsverfahren kostet Geld, entweder Ihres oder das aller Steuerzahler. Ein Gespräch mit dem Sozialleistungsträger führt vielleicht zu einem besseren und schnelleren Ergebnis als ein teurer Gerichtsstreit.

Die Vervollständigung der benötigten Unterlagen sowie die notwendigen Recherchen im Verfahren dauern manchmal doch etwas länger, wir sind aber bemüht, so zeitnah wie möglich zu arbeiten. Es ist daher ratsam, dass Sie bei finanziellen Entscheidungen, die Sie bis zur Festsetzung Ihrer Unterhaltspflicht treffen, auf diese Situation Rücksicht nehmen und eventuelle Zahlungsverpflichtungen berücksichtigen.

Welche Gründe führen zu einer Befreiung von der Unterhaltspflicht?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die einen Unterhaltsanspruch ausschließen oder vermindern können. Häufig sind familiäre Probleme im Elternhaus ursächlich, sich von der persönlichen Verpflichtung zu distanzieren. Da der Sozialleistungsträger Ihre persönlichen Verhältnisse nicht kennen kann, bitten wir Sie, uns Ihre Einwendungen sachlich und nachvollziehbar vorzutragen. Bitte lassen Sie Ihre Ausführungen - soweit möglich - von Zeugen bestätigen und/oder fügen Sie evtl. vorhandene Nachweise bei.

Der Sozialleistungsträger hat aber auch in Ihrem Fall die Pflicht, genau zu prüfen und festzustellen, ob noch ein Unterhaltsanspruch besteht. Diese Prüfung ist für beide Seiten umso leichter, je offener das Thema miteinander erörtert werden kann (§ 1611 BGB).

Muss ich für meinen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartner Unterhalt leisten?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.

Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass für getrennt lebende bzw. geschiedene Ehegatten ebenfalls Unterhaltspflichten bestehen. Hier gelten die Vorschriften der §§ 1360 ff.  BGB bzw. §§ 1569 ff.  BGB, die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 1580  BGB.

Der Selbstbehalt beträgt derzeit (Stand: 01.01.2023) gegenüber getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten 1.510,- € (falls erwerbstätig) bzw. 1.385,- € (falls nicht erwerbstätig). 

Aufgrund des demografischen Wandels kommt es immer häufiger vor, dass auch Eltern für ihre im Heim lebenden Kinder Unterhalt zahlen müssen. Der maximale Betrag beläuft sich z.Zt. auf 60,95 € (§ 94 Abs. 2 SGB XII). Auch hier gilt jedoch die o.g. Einkommensgrenze von 100.000,- € (jährliches Bruttoeinkommen).