Schulausflüge, Klassenfahrten
Soziales |
Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden neben ihrem Regelbedarf auch sog. Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.
Hierzu zählen auch die Leistungen für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie mehrtägige Klassenfahrten.
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Was kann übernommen werden?
Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge sowie mehrtägige (Klassen-)Fahrten, die im Bewilligungszeitraum stattfinden. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während einer Fahrt wird nicht übernommen.
Wie funktioniert das?
Die Leistungen für eintägige (Schul-)Ausflüge und mehrtägige (Klassen-)Fahrten müssen Sie für jedes Kind gesondert beantragen.
Bitte reichen Sie rechzeitig nach Bekanntgabe der Fahrt das Informationsschreiben der Schule als Bestätigung zur Durchführung der Fahrt ein.
Die Erbringung der Leistung erfolgt per Geldleistung direkt an Sie. Auf Ihren Wunsch ist weiterhin eine Direktzahlung an die Schule / Einrichtung möglich.