Mittagsverpflegung
Die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen wird im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes übernommen.
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Wer bekommt diese Leistung?
- Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind
- Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird
- Besonderheit für Leistunsgberechtigte nach dem SGB XII: Hier können auch die Kosten für Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, über das 25. Lebensjahr hinausübernommen werden
Welche Leistung wird erbracht?
Grundsätzlich ist die Mittagsverpflegung im Regelbedarf von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Das Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung ist aber in der Regel teurer als ein Mittagessen zu Hause, daher werden mit dieser Leistung die Mehrleistungen ausgeglichen.
Erbracht wird ein monatlicher Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (z. B. belegte Brötchen), oder Kosten für das Frühstück werden nicht bezuschusst.
Wie funktioniert das?
Den Zuschuss zur Mittagsverpflegung müssen Sie für jedes Kind gesondert bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen. Hierzu reichen Sie einen Nachweis über die Teilnahme Ihres Kindes an der Mittagsverpflegung (z. B. Betreuungsvertrag) ein.
Wie wird die Leistung erbracht?
Die Erbringung der Leistung erfolgt per Geldleistung direkt an Sie. Auf Ihren Wunsch ist weiterhin eine Direktzahlung an die / den Leistungsanbietenden möglich.