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Soziales |
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Gefördert wird die Teilnahme an gemeinschaftlichen, außerschulischen Aktivitäten in Höhe von pauschal 15 Euro monatlich. Die 15 Euro können für folgende Aktivitäten oder Gegenstände eingesetzt werden:
- Kultur, wie zum Beispiel Theaterworkshops,
- Musik, wie zum Beispiel außerschulischer Musikunterricht,
- Sport in Sportvereinen,
- die Teilnahme an Freizeiten (zum Beispiel Pfadfinder),
Erwerb oder Ausleihe von Ausrüstungsgegenständen für diese Aktivitäten.
Statt für Mitgliedsbeiträge und Aufwendungen für Ferienfreizeiten kann der Betrag von 15 Euro monatlich auch für Ausrüstungsgegenstände eingesetzt werden. Diese können gekauft oder ausgeliehen werden.
Ausrüstungsgegenstände sind Dinge (zum Beispiel Fußball- oder Schlittschuhe, Tischtennisschläger oder Musikinstrumente); die benötigt werden, um an einem Angebot der soziokulturellen Teilhabe (Sport, Musik, Kultur, Freizeit) teilnehmen zu können.
Der jeweilige Ausrüstungsgegenstand muss unmittelbar für die Aktivität verwendet werden, an der das Kind teilnimmt.
Es muss sich um Gegenstände handeln, die nicht bereits zum Alltagsbedarf gehören. So sind schlichte Sportschuhe oder Regenjacken Teil des Alltagsbedarfs. Fußballschuhe hingegen können, sofern das Kind an einem entsprechenden Angebot teilnimmt, als Ausrüstungsgegenstand geltend gemacht werden.
Ausrüstungsgegenstände für andere Aktivitäten wie zum Beispiel Schulausflüge oder den Schulunterricht können dagegen nicht übernommen werden.
Nicht benötigtes Budget gilt innerhalb eines Bewilligungszeitraums als angespart.
Wie funktioniert das?
Sie müssen die Teilnahme Ihres Kindes an einer der oben genannten Aktivitäten nachweisen. Als Nachweis gilt eine Anmeldung oder ein Mitgliedsausweis. Die Aktivität selbst darf auch kostenlos sein (zum Beispiel kostenloses Fußballtraining) und Ihr Kind nutzt das Geld für die Anschaffung von hierfür notwenden Ausrüstungsgegenständen (zum Beispiel Fußballschuhe). In diesem Fall sind die Anmeldung und der Beleg über die Beschaffung der Fußballschuhe einzureichen.
Wie wird die Leistung erbracht?
Die Erbringung der Leistung erfolgt per Geldleistung direkt an Sie. Auf Ihren Wunsch ist weiterhin eine Direktzahlung an die / den Leistungsanbietenden möglich.