Häufig gestellte Fragen
Was muss ich tun, um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen nicht mehr gesondert beantragt werden (außer Lernförderung). Die Leistungen sind somit bereits vom Antrag auf Lebensunterhaltsleistungen mitumfasst (Globalantrag).
Das Schulbedarfspaket zum Schuljahresbeginn und zum 2. Schulhalbjahr (im Februar) wird Ihnen mit den Leistungen zum Lebensunterhalt ausgezahlt. Sollte dies für ein schulpflichtiges Kind nicht der Fall sein, weisen Sie den Schulbesuch mit einer Schulbescheinigung nach. Bei Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld muss ein gesonderter formloser Antrag beim Sozialamt am Wohnort gestellt werden. Für die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung und der Schülerbeförderungskosten ist ein Nachweis über die Inanspruchnahme zum Grundantrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt ausreichend. Für die Inanspruchnahme des Budgets für die soziale und kulturelle Teilhabe reicht eine Teilnahmebescheinigung, die Kopie der Anmeldung oder ein Mitgliedsausweis aus. Auch für (Schul-) Ausflüge und Klassenfahrten bedarf es eines Nachweises der Schule über die Durchführung der Fahrt (z. B. Informationsschreiben, Elternbrief). Nur für die Lernförderung ist ein gesonderter Antrag erforderlich.
Leistungsberechtigte nach dem SGB XII, BKGG oder dem AsylbLG wenden sich bei Inanspruchnahme der Leistungen an das örtliche Sozialamt des Wohnortes. Leistungsberechtigte nach dem SGB II wenden sich diesbezüglich an das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss.
Welche Leistungen gibt es und für wen?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es gesonderte Bedarfe für Bildung und Teilhabe für:
- Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler bzw. entsprechende Fahrten für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Eine Ausstattung für den Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
- Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtungbesuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Die vorgenannten Leistungen können erhalten:
- Leistungen für Bildung erhalten hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und hierfür keine Ausbildungsvergütung erhalten.
- Einen Teil der Bildungsleistungen erhalten auch hilfebedürftige Kinder in Kindertagesstätten (Kitas) und in der Kindertagespflege.
- Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden für alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erbracht.
Bildungs- und Teilhabeleistungen kommen insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Betracht, sofern sie eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende vom Jobcenter (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Wohngeld (WoGG)
- Kinderzuschlag (KiZ)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Welche Kosten werden bei eintägigen (Schul-)Ausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten übernommen?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von der Schule oder der Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige (Klassen-)Fahrten übernommen werden. Zu den Kindertageseinrichtungen zählen z.B. Krippe, Kindergarten oder Tagespflege.
Was gehört zum "Schulbedarf"?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Zum Schuljahresbeginn, im August, werden 116 € und zum 2. Schulhalbjahr, im Februar, werden 58 € ausgezahlt. Nur Leistungsberechtigte, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, müssen die Auszahlung beim Sozialamt am Wohnort formlos beantragen. Gerne können Sie hierzu auch den bekannten Antragsvordruck benutzen. Mit dem Zuschuss sollen u.a. die Anschaffungen von Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner) erleichtert werden.
Wann werden "Schülerbeförderungskosten" übernommen?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Der Eigenanteil für ein VRR-Ticket bzw. Bahnticket, welches bereits über die Schule bzw. das Schulverwaltungsamt gefördert wird, wird Ihnen nach den neuen Bestimmungen voll ersetzt. Bitte reichen Sie beim Jobcenter oder zuständigen Sozialamt einen Kontoauszug ein, aus dem der Zahlungseinzug des Verkehrsverbundes zu entnehmen ist.
Was bedeutet "Lernförderung"?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Schüler/innen, die neben den schulischen Angeboten, weitere Unterstützung zum Erreichen der Lernziele benötigen (Nachhilfe), können diese durch Vorlage eines von der Schule ausgefüllten Fragebogens beantragen. Entsprechende Lernförderangebote (Nachhilfelehrer und Nachhilfeschulen) finden Sie in unserem Anbieterverzeichnis.
Wer bekommt den "Zuschuss zum Mittagessen"?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Wenn Kindertagesstätten, Schulen, Offene Ganztagsschulen (OGS oder OGATA) eine Mittagsverpflegung anbieten, werden die Kosten für die Inanspruchnahme in voller Höhe übernommen. Bitte reichen Sie hierzu einen Beleg beim Jobcenter oder zuständigen Sozialamt ein, dass Ihr Kind oder Jugendlicher an der Mittagsverpflegung in einer der genannten Einrichtung teilnimmt. Das Jobcenter oder zuständige Sozialamt erstattet Ihnen die Kosten auf Ihr Konto.
Was bedeutet "Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben"?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr erhalten ein Budget für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Höhe von mtl. 15,00 € für Vereinsbeiträge, Kultur- und Freizeitangebote (z.B. Sportvereine, Musikunterricht, Schwimmkurse, Ferienfreizeiten usw.). Bitte reichen Sie beim Jobcenter oder dem zuständigen Sozialamt eine entsprechende Anmeldung oder einen Mitgliedsausweis ein. Das Jobcenter oder zuständige Sozialamt zahlt den Teilhabebetrag direkt an Sie aus. Bis zur Deckung des Budgets können neben den Beiträgen auch Ausrüstungsgegenstände bezuschusst werden, die speziell für das Freizeitangebot benötigt werden.
Wie werden die Leistungen erbracht?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Die Leistungen werden per Geldleistung direkt an Sie ausgezahlt. Auf Ihren Wunsch ist eine Direktzahlung an die/den Leistungsanbietenden jedoch möglich.