WTG-Behörde (Heimaufsicht)
Info
Hinweis zur Arbeitszeit
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rhein-Kreises Neuss haben in der Regel gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen Ihren Ansprechpartner am besten während der Kernzeiten:
- montags bis donnerstags
- 09:00 bis 12:00 Uhr
- 13:30 bis 15:00 Uhr
- freitags
- 09:00 bis 12:00 Uhr
Bitte berücksichtigen Sie, dass einige Ämter spezielle Öffnungszeiten haben. Wir empfehlen Ihnen insbesondere außerhalb der vorgenannten Kernzeiten eine telefonische Terminabsprache. So vermeiden Sie unnötige Wege und Wartezeiten.
Leistung
Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) regelt in Nordrhein-Westfalen Rahmenbedingungen für Betreuungseinrichtungen der Altenpflege, der Kurzzeitpflege, von stationären Hospizen sowie von Einrichtungen der Eingliederungshilfe und des Betreuten Wohnens. Die WTG Behörde hat die Aufgabe, die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen zu überprüfen.
Die WTG Behörde führt unangemeldete Überprüfungen der Einrichtungen durch (anlassbezogene und regelmäßig wiederkehrende Prüfungen). Prüfungen in Einrichtungen der Altenpflege werden durch eine erfahrene, unabhängige Pflegesachverständige begleitet.
Als Ansprechpartner für Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige oder Bevollmächtigte sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen steht Ihnen die WTG Behörde gerne bei allen Fragen, Sorgen und auch Beschwerden zur Verfügung.
Hinweise auf Probleme, Mängel oder ungeklärte Fragen nimmt die WTG Behörde schriftlich, telefonisch, per Mail und auch im persönlichen Gespräch entgegen. Jeder Hinweis kann auch anonym der WTG Behörde zugeleitet werden. Wir gehen jeder Eingabe bezüglich bestehender Probleme oder Mängel nach.
Die WTG Behörde hat im Rahmen ihrer Überprüfungen jedoch in erster Linie nicht die Aufgabe, durch Sanktionen oder ordnungsbehördliche Maßnahmen gegenüber den Betreuungseinrichtungen auf Mängel oder Probleme zu reagieren. Vielmehr sieht das WTG zunächst eine ausführliche Beratung der Einrichtungen vor. Erst wenn eine Beratung keinen Erfolg zeigt, macht die WTG-Behörde von ihren ordnungsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch.