Sozialamt
Info
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Über uns
Das Kreissozialamt ist örtlicher Träger der Sozialhilfe und im Kerngeschäft zuständig für die Gewährung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
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Sozialhilfe und Grundsicherung
Die Abteilung "Sozialhilfe und Grundsicherung" befasst sich mit der inhaltlichen Ausgestaltung der Rechtskreise SGB II und SGB XII im Rhein-Kreis Neuss.
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Ausbildungsförderung / BaFöG
Das BAföG regelt, abhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie, die staatliche Unterstützung für die Ausbildung junger Menschen.
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Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen erhalten durch das Bildungs- und Teilhabepaket die Möglichkeit zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
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WTG-Behörde (Heimaufsicht)
Die WTG-Behörde betreut und kontrolliert vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Tagespflegen, Hospize und Wohngemeinschaften.
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Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe
Das Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe unterstützt bei allen Fragen, die sich aus den Aufgaben als pflegender Angehöriger ergeben
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Hilfe bei Pflegebedürftigkeit
Mehr Informationen zu den Themen "Ambulante und häusliche Pflege", "Unterbringung im Pflegeheim" sowie "Angebote zur Unterstützung im Alltag" erhalten Sie hier.
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Leistungen für Menschen mit Behinderung
Hier gelangen Sie zu den Unterthemen "Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen", "Örtliche Fürsorgestelle" und "Schwerbehindertenstelle".
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Investitionskostenzuschuss Tages-, Nacht- & Kurzzeitpflege
Die Träger solcher Einrichtungen haben die Möglichkeit, beim örtlichen Sozialhilfeträger einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss für den Bereich der Investitionskosten zu beantragen.
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Rhein-Kreis Neuss-Pass
Mit Hilfe des Rhein-Kreis Neuss-Passes können Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen ihren Sozialleistungsbezug einfach und unkompliziert nachweisen.
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2.000 x 1.000 Euro für das Engagement
Das Land NRW fördert Maßnahmen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro.
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Förderung barrierefreier Gaststätten
Mit dem Förderprogramm sollen Restaurants, Gaststätten, Bars usw. dabei unterstützt werden, ihre sanitären Anlagen für Menschen mit Behinderungen oder körperlichen Einschränkungen barrierefrei/ barrierearm nutzbar zu machen
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Endlich ein Zuhause!
Sozialarbeiter/innen und Immobilienfachleute unterstützen wohnungslose Menschen bei der Suche nach Wohnraum und helfen, drohende Wohnungsverluste zu vermeiden. Der Rhein-Kreis Neuss setzt die Landesinitiative gemeinsam mit zwei Wohlfahrtsverbänden um.
Leistungen
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Ausbildungsförderung / BaFöG
Das BAföG regelt, abhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie, die staatliche Unterstützung für die Ausbildung junger Menschen.
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Behindertenfahrdienst
Der Rhein-Kreis Neuss unterhält einen Fahrdienst für schwerkörperbehinderte Mitbürger. Mit diesem Angebot soll insbesondere Rollstuhlfahrenden die Möglichkeit der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft eröffnet werden.
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Beratung über Hilfe im Alter
Das Pflegeberatungsbüro des Rhein-Kreises Neuss sowie die Seniorenberatungsstellen der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege informieren über Hilfen im Alter.
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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung haben die Möglichkeit eine sogenannte "Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem SGB IX" zu beantragen.
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Förderung barrierefreier Gaststätten
Mit dem Förderprogramm sollen Restaurants, Gaststätten, Bars usw. dabei unterstützt werden, ihre sanitären Anlagen für Menschen mit Behinderungen oder körperlichen Einschränkungen barrierefrei/ barrierearm nutzbar zu machen
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Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe
Das Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe unterstützt bei allen Fragen, die sich aus den Aufgaben als pflegender Angehöriger ergeben
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Örtliche Planung
Die Örtliche Planung beinhaltet eine Bestandsaufnahme der Angebote, eine Überprüfung der Qualität und Quantität dieser Angebote und gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten.
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Pflegewohngeld
Das Pflegewohngeld ist eine Sozialleistung des Rhein-Kreises Neuss, die Einrichtungen der vollstationären Pflege für ihre Heimbewohnerinnen und Heimbewohner erhalten können.
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Schwerbehinderte Menschen: berufliche Integration
Die örtliche Fürsorgestelle für Schwerbehinderte des Rhein-Kreises Neuss fördert und unterstützt die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen.
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Seniorenkulturprogramm
Die Kreisverwaltung organisiert im Rahmen des Seniorenkulturprogrammes kulturelle Veranstaltungen wie musikalische Darbietungen oder Theateraufführungen.
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Unterbringung im Pflegeheim
Reichen die Eigenmittel zur Finanzierung eines Heimpflegeplatzes nicht aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege beantragt werden. Zuständig ist das Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss.
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Unterhaltsheranziehung
Volljährige Kinder, Eltern sowie Ehepartner werden hinsichtlich ihrer Unterhaltspflicht überprüft, wenn ein unterhaltsberechtigter Angehöriger Sozialleistungen bezieht.
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WTG-Behörde (Heimaufsicht)
Die WTG-Behörde betreut und kontrolliert vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Tagespflegen, Hospize und Wohngemeinschaften.
Dokumente
vor Ort
Hinweis zur Barrierefreiheit
Das Gebäude ist über den Neubau zu allen Etagen barrierefrei zugänglich; ausgenommen der ältere Teil (zur Lindenstraße) im 1. und 2. Obergeschoss. Im Neubau sind behindertengerechte Toiletten vorhanden.
Parken, Öffentliche Verkehrsmittel
Kostenpflichtige Parkplätze vor und hinter dem Kreishochhaus sowie an und in der benachbarten Coens Galerie. Mit dem Bus bis Haltestelle "Amtsgericht" (ca. 7 Minuten Fußweg) bzw. "Gymnasium Roentgenstraße" (ca. 3 Minuten Fußweg).
Hinweis zur Arbeitszeit
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rhein-Kreises Neuss haben in der Regel gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen Ihren Ansprechpartner am besten während der Kernzeiten:
- montags bis donnerstags
- 09:00 bis 12:00 Uhr
- 13:30 bis 15:00 Uhr
- freitags
- 09:00 bis 12:00 Uhr
Bitte berücksichtigen Sie, dass einige Ämter spezielle Öffnungszeiten haben. Wir empfehlen Ihnen insbesondere außerhalb der vorgenannten Kernzeiten eine telefonische Terminabsprache. So vermeiden Sie unnötige Wege und Wartezeiten.