Schwerbehindertenstelle
Info
Aktuelle Neuigkeiten: Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge ab 2021
Die Pauschalbeträge werden ab Januar 2021 bereits ab einem GdB von 20 angesetzt.
Für Behinderungen mit einem Gesamtgrad der Behinderung von 20, die vor dem 01.01.2021 festgestellt wurden und auch in 2021 noch gültig sind, kann bei Bedarf und auf Antrag eine Bescheinigung ausgestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums
Der Publikumsverkehr in den Kreishäusern ist vorerst nur mit persönlichem Termin möglich.
Montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Sprechzeiten nach Vereinbarung möglich.