Landesprogramm Kultur und Schule
Ziel des Landesprogramms Kultur und Schule ist es, Künstlerinnen und Künstler zur Gestaltung von Projekten in die Schulen Nordrhein-Westfalens einzuladen. Die Projekte ergänzen das schulische Lernen und eröffnen den Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Kunst und Kultur, unabhängig von der Herkunft und dem sozialen Status. Die Künstlerinnen und Künstler unterstützen die Schülerinnen und Schüler dabei, selber künstlerisch aktiv zu werden und weitere Kulturangebote wahrzunehmen.
Teilnahme
Teilnehmen können alle Schulen, die mit Künstlerinnen und Künstlern gemeinsam außerunterrichtliche Projekte durchführen wollen.
Möglich sind Projekte aus allen Sparten der Kultur:
- Theater
- Literatur
- Bildende Kunst
- Musik
- Tanz
- Film und
- Neue Medien.
Die Projekte sollen regelmäßig und ein ganzes Schuljahr lang in ca. 40 Einheiten zu je 90 Minuten (in der Regel einmal wöchentlich) stattfinden. Projekte mit vergleichbarem zeitlichem Gesamtumfang können ausnahmsweise zusammengefasst und als Blockprojekt durchgeführt werden.
Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler verpflichten sich, an vier eintägigen Seminaren teilzunehmen, die von Fachinstitutionen veranstaltet werden. Hier bekommen sie Informationen über die Arbeitsbedingungen im schulischen Alltag und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten für ihre Projekte. Nach dem Besuch gehören die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Künstlerpool, der Schulen für die Suche nach geeigneten Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung steht.
Landesförderung
Für die Projekte kann die Förderung aus Landesmitteln beantragt werden. Förderanträge sind bis zum 31.03. eines Jahres für das folgende Schuljahr zu stellen.
Die Schulen der Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss (mit Ausnahme der Stadt Neuss) stellen ihre Förderanträge über ihren Schulträger (Stadt oder Gemeinde) beim Rhein-Kreis Neuss, Amt für Schulen und Kultur, Oberstraße 91, 41460 Neuss.
Die Schulen der Stadt Neuss reichen ihre Anträge beim Kulturamt der Stadt Neuss ein, die ein eigenes Antragsverfahren durchführt.
Kooperationsprojekte, die kommunenübergreifend von mehr als drei Schulen durchgeführt werden, in denen mehrere Künstler spartenübergreifend zusammenarbeiten oder die eine Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen vorsehen, sind als „Sonderprojekte“ direkt bei der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf zu beantragen.
Die Anträge genehmigter Ersatzschulen werden ebenfalls bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt.
Einzureichen sind folgende Unterlagen, die sowohl von den beteiligten Künstlerinnen und Künstlern als auch von der Schulleitung unterschrieben sein müssen:
- ein Projektantrag mit einer Kurzbeschreibung des geplanten Projekts und biografischen Angaben zur Person, die das Projekt durchführen wird,
- ein Kosten- und Finanzierungsplan.
Antragsvordrucke können beim Amt für Schulen und Kultur des Rhein-Kreises Neuss angefordert werden.
Eine unabhängige Jury entscheidet, welche Anträge zur Förderung vorgeschlagen werden.
Ein Projekt kann mit bis zu 2.440 € gefördert werden. Das sind 80% der zuwendungsfähigen Projektkosten von 3.050 €. Diese setzen sich zusammen aus dem Honorar der Künstlerinnen und Künstler (2.200 €: 80 Unterrichtsstunden x 27,50 €), Sach- und Reisekosten (bis zu 750 €) sowie Kosten der Abschlusspräsentation (bis zu 100 €). Die Kosten müssen belegt werden.
Ausnahmsweise können die Förderung für das Honorar sowie für Sach- und Reisekosten verdoppelt werden, wenn zwei Künstlerinnen oder Künstler ein Projekt durchführen. Die Notwendigkeit der Doppelbesetzung muss sich aus der Projektbeschreibung ergeben.
Die Projektkosten, die die Landesförderung übersteigen, muss der Schulträger übernehmen (in der Regel 20% der Gesamtkosten). Ein Anteil von bis zu 10% kann durch Leistungen Dritter (z. B. des Fördervereins der Schule) ersetzt werden.