Behördlicher Datenschutzbeauftragter für Schulen
Der Datenschutzbeauftragte ist für alle öffentlichen Schulen im Rhein-Kreis Neuss zuständig und in dieser Funktion tätig. Die Einzelschule kann darüber hinaus einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin für den Datenschutz durch Beauftragung durch die Schulleitung benennen.
Rechtsgrundlage:
Schulen sind öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Aus diesem Grund haben sie gemäß §32a DSG NRW einen Beauftragten oder eine Beauftragte für Datenschutz zu bestimmen. Für Schulen in kommunaler und staatlicher Trägerschaft wird ein für alle Schulen im Schulamtsbezirk zuständiger Datenschutzbeauftragter oder eine Datenschutzbeauftragte vom zuständigen Schulamt bestellt.
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind u.a.:
- Unterstützung der Schulleitung bei der Sicherstellung des Datenschutzes an Schulen
- Beratung der Schulleitung bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 1 Abs. 3 VO DV I und § 1 Abs. 6 VO DV II
- Mitwirkung bei der Erarbeitung schulinterner Regelungen zur Gewährleistung des Datenschutzes
- Beratung von allen an der Schule mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten befassten Personen in Fragen des schulischen Datenschutzes
- Beratung der von der Verarbeitung ihrer Daten betroffenen Personen in der Schule in Fragen des schulischen Datenschutzes
- Kontrolle der Fristen für die Löschung von Daten
Kontakt
Behördlicher Datenschutzbeauftragter für Schulen im Rhein-Kreis Neuss
40.2 Schulamt
Ralph-Erich Hildebrandt
Bahnhofstraße 14
41472 Neuss
Tel: 02131 6619 1620
Fax: 02131 6619 1699
Email: ralph-erich.hildebrandt(at)rhein-kreis-neuss.de